Frage:
Arbeitsunfähigkeit bei kranken Kind
Hallo Frau Bader!
Ich habe eine Frage bezüglich Krankschreibung eines Elternteils durch den Kinderarzt bei einem kranken Kind.
Ich arbeite in Teilzeit, aber nur Nachtschichten im Krankenhaus (vertraglich festgelegt).
Mein Mann arbeitet Vollzeit tagsüber.
Wie ist es nun, wenn das Kind krank ist und nicht in den Kindergarten kann wenn ich aus einer Nachtschicht komme?
Darf mein Mann sich dann vom Kinderarzt freistellen lassen (weil ich ja schlafen muss)?
Es kam zwar noch nicht oft vor, aber bisher musste ich dann wach bleiben und mein Mann ging arbeiten.
Oder gibt es auch die Möglichkeit, dass ich mich vom Kinderarzt freistellen lassen kann wenn ich eine Nachtschicht hätte und deshalb am nächsten Morgen nicht schlafen könnte? Denn zu meiner eigentlichen Arbeitszeit ist ja mein Mann Zuhause...?
Oma/Opa etc. stehen leider als Babysitter nicht zur Verfügung.
Ich hoffe, Sie können mir helfen.
Herzlichen Dank!
von
best
am 23.02.2018, 12:21
Antwort auf:
Arbeitsunfähigkeit bei kranken Kind
Hallo,
Ihr Mann hat einen Anspruch auf Freistellung in Form von Kinderkrankentagen, wenn im Haus niemand anderes ist, der das Kind betreuen kann. Frage ist also, ob sie nach einer Nachtschicht das Kind noch betreuen kennen. Dies halte ich für unzumutbar.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.02.2018
Antwort auf:
Arbeitsunfähigkeit bei kranken Kind
Nur so am Rande: du bist nicht AU oder krank, wenn dein Kind krank ist - du bekommst ein Formular aus dem hervorgeht, daß dein Kind krank ist und du es betreuen muß.
Unserem KiA wäre es in dem Fall egal, wem er das Formular ausstellt.
von
cube
am 23.02.2018, 14:39
Antwort auf:
Arbeitsunfähigkeit bei kranken Kind
@ cube
Ich glaube das war nicht die Frage. Klar ist es dem KiArzt egal, er kennt ja auch nicht die Arbeitssituationen der Eltern. Die Frage ist eher ob der Arbeitgeber das akzeptieren muss. Ich würde sagen ja, aber bin auch gespannt was Frau Bader dazu sagt.
von
bellis123
am 23.02.2018, 16:36
Antwort auf:
Arbeitsunfähigkeit bei kranken Kind
Das der AG diese akzeptieren muß, ist doch aber meiner Meinung nach klar.
Eine AU oder "Kind-krank-Meldung" ist doch kein Vorschlag an den AG, sondern eine offizielle Bescheinigung.
Der AG darf gerne anzweifeln, wenn es irgendwelche Auffälligkeiten gibt (regelmäßig an Brückentagen krank oä) - aber selbst dann darf er nicht einfach sagen, er akzeptiere diese nicht und der AG habe zu erscheinen.
Dem AG steht keine Beschreibung der privaten Verhältnisse zu oder welche Krankheiten denn vorliegen. Er darf gerne fragen, Auskunft geben muß der AN darüber jedoch nicht, wenn er nicht mag.
von
cube
am 24.02.2018, 08:14
Antwort auf:
Arbeitsunfähigkeit bei kranken Kind
Arbeitet ihr im gleichen Krankenhaus oder warum denkst du, das der AG deines Mannes da überhaupt Rückfragen hätte? Hier hat noch nie jemand gefragt, ob nicht vielleicht eine andere Person zu Hause gewesen wäre.
Dein Mann bescheinigt mit seinem Kreuzchen auf der Rückseite, dass niemand anderes das kranke Kind bereuen konnte- und das stimmte ja auch.
von
Tini_79
am 24.02.2018, 22:43
Antwort auf:
Arbeitsunfähigkeit bei kranken Kind
Nein, wir arbeiten nicht beide im Krankenhaus. Ich bin nur unsicher, ob sich einer der beiden Arbeitgeber darüber "mukieren" könnte, dass ja eigentlich immer jemand Zuhause wäre und es unser Problem ist, dass ich im Krankheitsfall eines Kindes nicht schlafen könnte (da ich ja immer aus der Nachtschicht komme).
von
best
am 25.02.2018, 15:41
Antwort auf:
Arbeitsunfähigkeit bei kranken Kind
Den jeweiligen anderen AG gehen die Arbeitszeiten etc. des Partners nichts an. Den AG hat ausschließlich das Attest/Bescheinigung zu interessieren.
Mockieren tun sich sicher einige AG´s im Sinne von "ihr Kind ist aber oft krank" oä. Abprallen lassen. Jedes Elternteil (soweit gesetzlich versichert) hat ein Anrecht auf die 10 Tage Kind-krank per Bescheinigung.
von
cube
am 26.02.2018, 08:48