Ich bin Polizeivollzugsbeamtin und arbeite auf einem Abschnitt. Ich hätte sehr gerne noch ein Kind. Wenn ich aber nach der Elternzeit zurück komme, sagt mein Personalservice, ich hätte nach der Elternzeit keinen Anspruch auf meine jetzige Stelle nur auf einen vergleichbaren Arbeitsplatz. Sollten sie mich aber von dem Abschnitt versetzen, auf einen anderen Abschnitt, auf eine vergleichbare Stelle würde sich mein Arbeitsweg verlängern. Ich hätte also viel weniger Zeit wie zur Zeit für meine Familie/ Kinder wie vor der Elternzeit. Wäre das rechtens oder wäre eine vergleichbare Stelle nur eine Stelle auf dem jetzigen Abschnitt? Hoffe Sie konnten mich ein wenig verstehen. Vielen Dank im Voraus. Liebe Grüße Kathi
Mitglied inaktiv - 04.09.2008, 19:28