Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meines Arbeitsplatzes nach der Elternzeit. Das ein Arbeitgeber verpflichtet ist, eine Mutter nach der Elternzeit wieder zu beschäftigen bzw. den Arbeitsplatz anzubieten, weiß ich. Aber bin ich als Arbeitnehmer verpflichtet, wieder bei dem Arbeitgeber anzufangen? Es geht darum, dass mich meine Chefin während der Schwangerschaft gekündigt hat und wir einen Rechtsstreit vor Gericht geführt haben, den ich gewonnen habe. Daher möchte ich eigendlich nicht wieder bei ihr anfangen, da ich dann eh nur gemobbt werde! Sie wird mir außerdem eh die Kündigung nach Wiederbeginn geben, aber möchte noch nicht einmal die Kündigungsfrist dort arbeiten. Vielen Dank für ihre Antwort! Liebe Grüße Bianca mit Dominic (6 Monate alt)
Mitglied inaktiv - 23.01.2007, 17:37