Frage: Arbeitslosengeld

Hallo Frau Bader, ich habe Bürokauffrau in einer Physiotherapie gelernt. Habe mich jetzt in einer Zahnarztpraxis versucht aber da müsste ich eine komplett neue Ausbildung machen weil es doch ein großes Fachgebiet ist. Ich bin seit 01.11.15 da und habe zum 15.3.16 am 12.02 meine Kündigung bekommen. Die Chefin sagte mir das ich ein super Zeugnis kriege und mir keine Gedanken machen soll. Ich kann das alles und die Förderung von deren Seite fehlt einfach und bis zum 15.3 hab ich Luft um was zu suchen. Ich bin in der 12 ssw und möchte es da auch nicht mehr sagen. Ich hab beim Amt schon bescheid gegeben und soll diesen Monat vorbei kommen. Sage ich da gleich das ich schwanger bin? Ich hatte jetzt nur einen minijob und war vorher in Elternzeit. Habe noch vollen Anspruch auf ALG. Mein Mann ist noch zwei Jahre in Firmeninsolvenz (wurde schon ein Jahr gestrichen weil er ein kleiner Fall sei) die er zu machte als unser Sohn auf die Welt kam. Mein ET ist 02.09. auf Mutterschutzgeld habe ich ja denke ich keinen Anspruch. Minijobs werden auch gar nicht vom Amt vermittelt oder? Vom Amt werde ich auch nur soviel Geld bekommen wie in einem Minijob aber alles andere würde mir ja auch abgezogen werden. Werde ich Elterngeld beziehen dürfen? Entschuldigen sie die vielen Fragen. Danke glg

von LeonieLöwenherz84 am 15.02.2016, 09:15



Antwort auf: Arbeitslosengeld

Hallo Teilen Sie Ihrem AG schnellsten die Schwangerschaft mit, er muss dir Kündigung zurück nehmen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.02.2016



Antwort auf: Arbeitslosengeld

Du bist schwanger unkündbar ! Um Gottes Willen sage das schnell, die Kündigung muss rückgängig gemacht werden. Darauf wird auch das Amt bestehen. Ansonsten gibt es eine Sperre. Jeder Cent Einkommen zählt jetzt für das neue Eltergeld.

von Sternenschnuppe am 15.02.2016, 09:22



Antwort auf: Arbeitslosengeld

Na, vom Amt dürfte es evtl sogar eine Sperre geben, weil Du gegen die Kündigung nicht unternimmst obwohl Du unkündbar bist. Und selbst wenn du ALG1 bekommst, das geht jeden Monat mit 0 € in das neue Elterngeld rein. Die Chancen jetzt schwanger einen neuen Job zu bekommen wenn Du schon so weit b ist, sind zudem denkbar schlecht. Davon ab kann es sogar gut sein, das Du eh ein BV bekommst und Dein jetziger AG dann das Geld von der KK wieder bekommt. Du dann nichts dabei verlierst und er auch nicht. Kündigung zu akzeptieren wäre also so hart es klingt, echt blöde.

Mitglied inaktiv - 15.02.2016, 16:56



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