Hallo! Ich hätte eine für mich sehr wichtige Frage zum Bezug von Arbeitslosengeld. Ist es wahr, daß man nur ein halbes Jahr Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wenn man früher weniger als 2 Jahre gearbeitet hat? Erst ab 2 Jahren gibt es anspruch auf ein Jahr? Ich dachte immer, es sei anders. Das ist bei mir nun ziemlich schlimm, da ich nun schwanger bin und wenn ich das Geld wirklich nur 1/2 bekomme, stehe ich im 5. monat völlig mittellos da. ich habe vorher 14 monate gearbeitet. bitte geben sie mir einen rat!!!
Mitglied inaktiv - 30.10.2001, 08:26