Hallo, wenn mein Mann in Kurzarbeit gehen muss bekommt man ja 67% des ausfallenden Gehaltes vom Arbeitsamt, ich bin in Elternzeit. Muss man bevor man dieses Geld erhält erstmal an sein erspartes gehen? Das mit dem normalen Arbeitslosengeld habe ich auch nicht verstanden. Beispiel: Mein Mann würde in der Zeit in der ich in Elternzeit bin Arbeitslos, dann steht ihm das Arbeitslosengeld erst zu wenn er an erspartes schon gegangen ist? Oder gilt das nur für Harzt 4?
Mitglied inaktiv - 13.05.2009, 11:45