Hallo Frau Bader,
ist bin jetzt im 2. J der Erziehungszeit und wir benötigen dringend Geld. Bei meinem bisherigen Arbeitgeber möchte ich nicht mehr anfangen, er würde mir auch kein Angebot machen, daß für mich zu realisieren wäre.
Wenn ich mich jetzt arbeitslos melde und dort angebe, daß ich einen Halbtagsjob suche. Gilt das als vermittelbar?
Wie wird dann das Alg berechnet und wie lange wird es gezahlt?
Danke
Naty
Mitglied inaktiv - 21.03.2007, 10:38
Antwort auf:
Arbeitslosengeld
Hallo,
wenn Sie tatsächlich 1/2 Tage zur Verfügung stehen, bekommen Sie auch 1/2 Leistungen, ausgehend von ihren letzten Durchschnittsgehältern vor der EZ.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.03.2007
Antwort auf:
Arbeitslosengeld
... wobei das ALG nicht nach de letzten gehältern berechnet wird, sondern- sofern in den letzten 150 kein einkommen angefallen ist- nach einem fiktiiven gehalt.
die kindesbetreuung muß ggf. nachgewiesen werden- und nach elternzeit wird es sicherlich erstmal ein bewerbungstraining oder eine andere maßnahme geben, zu der du verpflichtet werden kannst.
gruß!
Mitglied inaktiv - 21.03.2007, 18:22