Sehr geehrte Frau Bader, ich beziehe Arbeitlosengeld seit dem 1.07.2004, es ist nicht viel! Und deshalb meint mein Vermittler das ich keine Kürzung beim Erziehungsgeld bekommen würde. Mußte leider zum Arbeitsamt, da mein damaliger Chef (Erziehungsurlaub), kein Job für mich hat,sprich:er kann mir wie vor meiner Geburt meiner Tochter, nur wieder eine Volltagsstelle anbieten, nur das ich das leider nicht antreten kann, da meine Tochter ein Jahr wird und ich niemanden habe der so lange auf sie aufpasst.Deshalb wurde ein Aufhebungsvertrag gemacht. Aber nu endlich zu meiner Frage, wenn ich jetzt 8 Stunden die Woche arbeiten gehe/400€-Job, wird etwas gekürzt vom Arbeitslosengeld? wieviel darf ich dazu verdienen mit Arbeitslosengeld und Erziehungsgeld? Steht mir dann für s zweite Jahr Erziehungsgeld zu?? Und Krankenversichert bleibe ich über das Arbeitsamt? Wäre nett wenn sie mir etwas helfen können, da ich absolut keinen Plan habe, da ich noch nie in dieser Situation gewesen bin. Liebe Grüße Sabrina
Mitglied inaktiv - 02.09.2004, 21:34