Hallo Fr.BADER, meine Karenz endet am 30.5.2004. Nun meine Frage mein Arbeitgeber hat gesagt das er mich nach der Karenz nicht mehr braucht. Ich soll mir danach meine Kündigung holen. Wann soll ich hingehen am 30.5.2004 oder am 31.5.2004.(Habe ich eine Kündigungsfrist) Ausserdem besitze ich einen Gewerbeschein den habe ich aber für meinen Mann (damals noch Freund) genommen. Ich besitze ihn seit 5 Jahren aber ich bin immer arbeiten gegangen war nie Arbeitslos. Stimmt es das ich nach der Karenzzeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe obwohl ich vorweissen kann das ich immer arbeiten war. Wenn ich ihn nach der Karenzzeit abgebe (oder kann man ihn auch stilllegen) habe ich dann ein Recht auf Arbeitslosengeld? Sorry ist etwas lang geworden. Danke im voraus für ihre Antworten Schöne Grüsse Eli
Mitglied inaktiv - 14.05.2004, 14:46