Hallo, ich bin 6 Jahre in Elternzeit und anschließend 1 Jahr in unbezahltem Urlaub gewesen. Nun endet nächster Woche diese Urlaub. Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, falls eine Kündigung erfolgt?
Vor dem Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Falls ja, wie erfolgt die Berechnung?
von
Atlantik
am 16.03.2015, 21:13
Antwort auf:
Arbeitslosengeld 1 nach Elternzeit und unbezahltem Urlaub
Hallo,
Grundlegend für die Anwartschaftszeiten ist die Rahmenfrist, in derer die Anwartschaftszeiten erfüllt sein müssen. Die Rahmenfrist beträgt 2 Jahre bzw. 720 Tage (zurückgerechnet vom Tag der Meldung bei der Arbeitsagentur). Die Regelung selbst findet sich im § 142 SGB III.In dieser Zeit müssen Sie mind. 12 Mo. in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden haben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.03.2015