Hallo Frau Bader,
ich bin zur Zeit arbeitslos gemeldet und beziehe Arbeitslosengeld. Nun bin ich aber schwanger geworden. Muß ich besondere Dinge in Bezug auf Schwangerschaft und Arbeitslosigkeit beachten ?
Würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Gruß
Lara
Mitglied inaktiv - 04.03.2003, 19:35
Antwort auf:
Arbeitslos und schwanger ?
...und wichtig ist zusätzlich noch, dass Sie, wenn das Kind da ist, nachweisen müssen, dass es untergebracht werden kann, sonst gelten Sie nicht als arbeitslos.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.03.2003
Antwort auf:
Arbeitslos und schwanger ?
Du solltest, wenn die Schwangerschaft sicherer geworden ist (ca. nach 3 Monaten) das Arbeitsamt über deine SS informieren. Die machen eine Kopie von deinem Mutterpass, damit sie wissen, wann deine Schutzfrist beginnt. Ab da zahlt ja dann die KK Mutterschaftsgeld. Ansonsten bist du natürlich schwerer vermittelbar. Sollte sich trotzdem eine Firma interessiert zeigen, dann liegt es bei dir, beim Bewerbungsgespräch von der SS zu erzählen oder nicht. Du musst NICHT!! Nur wenn du Model od. so bist, dann könntest du den Job ja nicht ausüben! Alles Gute! janel
Mitglied inaktiv - 05.03.2003, 10:34