Frage: arbeitslos nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich bitte dringend um Ihren Rat und um Aufklärung, was meine Rechte betreffen. Danke! Es geht um Folgendes: Ich habe meinem AG 5 Monate vor Ende der Elternzeit schriftlich mitgeteilt, dass ich in Teilzeit wieder zurückkehren möchte. Da ich für eine Vetretungsstelle ( Krankheitsfall ) schon früher gebraucht wurde, bin ich noch während der Elternzeit ( 3 Monate vor Ende ) auf 400,00 Euro - Basis angefangen. Jetzt bin ich schon 3 Monate aus der Elternzeit raus und habe immernoch keine Teilzeitstelle von meinem AG bekommen. Begründung: er hat nichts für mich, alle Stellen überbesetzt. Habe mich bei der Arbeitsagentur jetzt arbeitslos gemeldet. Jetzt musste mein AG dafür ein Formular ausfüllen. Heute bekam ich es ausgefüllt per Post zurück. Darin steht: Der Arbeitsvertrag wurde durch ARBEITNEHMER gekündigt. Das stimmt doch nicht! Ich habe die ganze Zeit auf 400,00 Euro - Basis gearbeitet in der Hoffnung, er stellt mir bald eine Teilzeitstelle zur Verfügung. So wurde es mir auch gesagt. Möchte gerne wissen, ob das alles so rechtens ist. Vielen Dank! MfG, Dani

Mitglied inaktiv - 18.09.2010, 11:23



Antwort auf: arbeitslos nach Elternzeit

Hallo, Sie haben einen Vertrag, der automatisch nach der EZ wieder auflebt. Der beinhaltet vollzeit. Dies haben Sie wohl nicht angetreten. Auf Tz haben Sie sich nicht heeinigt, sondern auf 400 e weiter gearbeitet. Dann haben Sie sich arbeitlos gemeldet (wieso, Sie haben doche inen Arbeitsvertrag?). Das legt der AG als Kündigung aus. Ich würde mal einen RA vor Ort aufsuchen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.09.2010



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