Hallo Frau Bader,
ich nehme den vollen Erziehungsurlaub. Meine Tochter ist im mai 2006 geboren und wird 2009 im Mai 3 jahre alt. In den Kindergarten kommt sie aber erst im September 2009.
Kann mein Arbeitgeber verlangen das ich ab 20.Mai 2009 wieder Vollzeit arbeite auch wenn ich meine Kleine nicht im Kindergarten unterbringe?
Kann mein Arbeitgeber überhaupt verlangen das ich wieder Vollzeit arbeite (300 Beschäftigt, wir haben auch Halbtagskräfte)oder habe ich Anspruch auf eine Halbtagsstelle?
Vielen Dank schon mal
Yvonne
Mitglied inaktiv - 11.01.2007, 10:57
Antwort auf:
Arbeitsbeginn nach Erziehungsurlaub
Hallo,
Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn:
- mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU)
- Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten
- Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen
- Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben
- dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen)
- die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet.
Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Aber ein Anspruch auf Abfindung besteht nicht-eben nur bei gütlicher Einigung. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt.
Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.01.2007