Hallo Frau Bader,
Mein Kind ist am 23.03.2018 geboren und ich habe für 1.5Jahre Elternzeit und möchte wenn er 1 Jahr alt ist für 450euro zuverdienen bis meine Elternzeit im September zuende ist,
danach werde ich voll beschäftigt. Ich möchte ich aber dazu meinen AG Wechseln. Da meiner neuer Arbeitsvertrag ab 1.4. Geht ist es sinnvoll eine fristgerechte Kündigung zu schreiben oder einen aufhebungsvertrag zu machen und kann ich da ab 1.4. den Minijob antreten oder muss ich das an einem 23. Machen da mein kind an einem 23. Geboren ist?
Vielen Dank
von
Celica13
am 10.12.2018, 12:44
Antwort auf:
Arbeitgeberwechsel der Elternzeit
Hallo,
es wäre, um sich alle Möglichkeiten offen zu halten, die beste Regelung, wenn Sie in der EZ vom alten AG beim neuen AG arbeiten. Das geht aber nur bei TZ (bis zu 30 Std).
Ansonsten ist es egal, ob Sie kündigen oder einen Aufhebungsvertrag machen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.12.2018
Antwort auf:
Arbeitgeberwechsel der Elternzeit
Stelle einen Antrag bei deinem jetzigen AG, so dass du TZ in EZ in einem anderen Betrieb arbeiten kannst.
Lehnt dein AG das ab muss er dir eine gleichwertige Stelle anbieten. Macht er das musdt du diese erst antreten. Willst du das nicht bleibt nur die Kündigung, dann zum 31.3.19. Damit würde dann aber auch deine EZ enden, weil diese bei deinem jetzigen AG gilt.
Stimmt er zu dass du woanders arbeiten kannst dann mach es.
Denk daran dass deine EZ nach 1.5 Jahren endet und fu dann zum alten AG zurück musst außer du kündigst. Es besteht aber auch die Möglichkeit die EZ beim alten AG zu verlängern und weiterhin beim Neuen zu arbeiten. Dein AG muss dem aber nicht zustimmen, weil du dich hättest sofort für die ersten zwei Jahre festlegen musst. Es wäre reine Kulanz von ihm.
Deine EZ geht 1.5 Jahre.
Das EG endet mit dem 1.Geburtstag.
Somit kannst du zum 1.4 anfangen zu arbeiten.
von
Ani123
am 10.12.2018, 15:07