mein AG möchte sich meinen Mutterpass kopieren. Werde ihm den nicht geben, da er dazu ja nicht berechtigt ist.
Wollte mir beim Frauenarzt ein Attest geben lassen, wo drauf steht das ich schwanger bin und wann der vorraussichtliche Entbindungstermin ist.
Schreibt der Arzt dort auch die Feststellung der SS auf?
Mitglied inaktiv - 10.04.2007, 17:28
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arbeitgeber
Hallo,
nein, aber weisen Sie den FA noch mal drauf hin. Die Kosten für das Attest muss der AG tragen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.04.2007
Antwort auf:
arbeitgeber
Hallöle...
soweit ich weiß, kann der Arzt eine Bescheinigung schreiben, das man SS ist. Diese kostet aber u. U. Geld... das Geld muß Dir Dein AG zurückgeben....
LG
Peeka
Mitglied inaktiv - 10.04.2007, 22:24
Antwort auf:
arbeitgeber
Der Mutterpaß hat in den Händen des Arbeitgebers nichts zu suchen; er darf ihn noch nicht mal einsehen.
Er bekommt auf Wunsch ein Attest (muß er selber zahlen) mit dem Inhalt:
"Bei Frau XY besteht eine Schwangerschaft. Der voraussichtliche Entbindungstermin ist der 00.00. 200X "
Mitglied inaktiv - 11.04.2007, 10:38