Hallo Frau Bader, Ende nächsten Jahres endet meine 3jährige EZ. Während dieser Zeit habe ich weder VZ noch TZ bei meinem AG gearbeitet. Das Verhältnis war nicht immer gut und ich wollte die 3 Jahre Auszeit. Um die 3 Jahre nicht nur für die Familie zu "opfern" habe ich ein Teilzeit-Studium begonnen. Zudem hat sich mein Mann vor etwa einem Jahr selbständig gemacht und ich kümmere mich um die Buchhaltung. Jetzt meine Fragen: Kann mein AG verlangen, dass ich in seinem Betrieb während meiner EZ arbeite, ggf. auch TZ, wenn er erfährt, dass ich zu Hause für meinen Mann die Büroarbeit mache und nebenbei studiere? Kann mein AG mich gar kündigen, weil ich ihn um Erlaubnis hätte fragen müssen? Ich muss dazu sagen, ich bin nicht bei meinem Mann angestellt, ist eher ein Gefälligkeitsdienst. Kann ich eigentlich auch selbst, jederzeit, während der EZ unter Einhaltung des Sonderkündigungsrecht von 3 Monaten kündigen oder nur zum Ende der EZ? Vielen Dank
von FeeFamilie am 26.11.2014, 14:13