Sehr geehrte Frau Bader,
habe gerade ein bissl im Forum gelesen und soeben einen kleinen Schreck bekommen. Weiter unten steht eine Frage bzgl. des 1. Arbeitstages nach dem Erziehungsjahr.
Ich habe unseren Sohn am 05.12.06 entbunden und für 2 Jahre Erziehungszeit beantragt. Als 1. Arbeitstag habe ich in dem Erziehungsgeld-Formular den 01.02.09 angegeben, da ich dachte, dass die Elternzeit erst nach dem Mutterschutz beginnt und die 2 Jahre demzufolge mit Januar 09 beendet sind.
Wann wäre denn mein 1. Arbeitstag wieder nach den 2 Jahren?
Danke für Ihre Hilfe!
Viele (verunsicherte) Grüße, Michaela
Mitglied inaktiv - 29.08.2008, 15:24
Antwort auf:
Arbeiten nach der Elternzeit
Hallo,
entscheidend ist nicht, was im EG-Formular steht, sondern was beim AG beantragt wurde.
Wenn Sie da nur einfach 2 J. beantragt haben, ist der erste Arbeitstag der 2. Geb.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.09.2008
Antwort auf:
Arbeiten nach der Elternzeit
.
Mitglied inaktiv - 29.08.2008, 18:22
Antwort auf:
Arbeiten nach der Elternzeit
Der 1. Arbeitstag muß nicht immer auf einen Geburtstag des Kindes fallen. Du mußt die Elternzeit nicht Jahresweise bestimmen, sondern kannst ein xbeliebiges Datum festlegen. Ich würde einfach nochmal mit Deinem Chef darüber reden, ob es reicht, wenn Du am 01.02.09 wieder anfängst.
Mitglied inaktiv - 29.08.2008, 22:13
Antwort auf:
Arbeiten nach der Elternzeit
aber die ersten 2 Jahre muß man verbindlich sagen und das 3. Jahr darf bis zum 8. LJ aufgehoben werden...
Wenn man 3 Jahre nimmt ist es IMMER am 3. Geburtstag des Kindes.
LG
Peeka
Mitglied inaktiv - 30.08.2008, 09:49
Antwort auf:
Arbeiten nach der Elternzeit
.
Mitglied inaktiv - 30.08.2008, 18:20