Hallo ,
Ich schreibe meinem Ag gerade einen Brief ,da ich eig ab dem 09.08.2019 wieder Vollzeit arbeiten muss .Ich habe nun einen Antrag auf Teilzeit geschrieben ,(da ich getrennt bin mit beiden Kindern )die eine Woche bei mir leben und eine bei Papa ,dass ich eine Woche normal zu den Zeiten arbeiten kann ,und eine Woche wo die Kinder bei mir sind nur 20 Std.Das könnte ich ihm anbieten .Da ich als Friseurin arbeite ,bis 19 Uhr hat der Laden auf ,aber bis spätestens 16 Uhr muss ich die Kinder abholen .Jetzt habe ich noch geschrieben ,wenn es für ihn nicht passt ,dann soll er mich nach der Elternzeit kündigen .Wenn er mich zum 09.08.2019 kündigt ,muss ich dann noch 3 Monate dort arbeiten ?Oder gilt das dann ab dem 10.08.2019?Kann er mich sonst jetzt 3 Monate vorher kündigen ?Nein oder weil ich in Elternzeit bin .Über eine Antwort würde ich mich freuen.Lg
Mitglied inaktiv - 02.04.2019, 10:45
Antwort auf:
Arbeiten nach Elternzeit!
Hallo,
1. Wenn möglich EZ verlängern und in der EZ Tz arbeiten
2. Einen Anspruch auf TZ haben Sie, wenn der Betrieb mind 15 AN hat u keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen
3. Einen Anspruch auf bestimmte Zeiten haben Sie eher nicht
4. Wenn Sie keine Tz arbeiten können (weil der Ag es nicht leisten kann/ will) müssen Sie kündigen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.04.2019
Antwort auf:
Arbeiten nach Elternzeit!
Er kann dich nicht kündigen deshalb. Selbst wenn müsstest du natürlich solange arbeiten wie es deinem Vertrag entspricht.
Kannst du nicht so arbeiten und werdet ihr euch nicht einig, musst du kündigen. Und zwar 3 Monster bevor deine EZ endet. Alternativ Aufhebungsvertrag wenn der AG zustimmt.
von
Felica
am 02.04.2019, 11:09
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Arbeiten nach Elternzeit!
Hast du noch Elternzeit übrig? Bzw wie lange hättest du ez
von
mellomania
am 02.04.2019, 13:00
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Arbeiten nach Elternzeit!
Hallo, ich würde ja niemals schriftlich um eine Kündigung bitten. Das macht dich doch angreifbar.
von
drosera
am 02.04.2019, 19:54
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Arbeiten nach Elternzeit!
niemals schreiben, dass er dir kündigen soll.....
Mitglied inaktiv - 03.04.2019, 08:15
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Arbeiten nach Elternzeit!
Hallo,
Wenn du nicht zu deinen alten vertraglich vereinbarten Zeiten arbeiten kannst, musst du kündigen, nicht der Arbeitgeitgeber. Auch wenn du gerne Teilzeit arbeiten möchtest.
Luvi
von
luvi
am 03.04.2019, 09:02