Frage: Arbeiten nach Elternzeit

Guten Tag Frau Bader, ich bin bis zum 24.02.2006 noch in Elternzeit, nun habe ich schon 2 mal meine Chefin kontaktiert (schriftl.) wie es aussieht nach meinem Erziehungsurlaub ob ich an meinen alten Arbeitsplatz zurückkehren kann da ich im Kiga bescheid sagen muss und so weiter. Hab bis jetzt nichts von Ihr gehört habe ihr immer eine Frist gesetzt bis wann sie mir bescheid geben soll. Was kann ich nun als nächstes tun? Wir sind eine Arztpraxis mit 3 Helferin (ohne mich) meine Kollegin erwähnte vor einiger Zeit das Chefin zu Ihr gesagt hat einstellen muss ich sie aber kann sie auch dann wieder kündigen. Frage mich was das für ne Einstellung ist, wenn soll sie mir doch gleich sagen das sie mich dann nicht mehr einstellen kann, dann könnte ich mich in diesem Falle schon einmal Arbeitssuchend melden oder was meinen Sie dazu? Vielen Dank für Ihre Antwort . Gruß Monique

Mitglied inaktiv - 29.11.2005, 10:48



Antwort auf: Arbeiten nach Elternzeit

Hallo, ich verstehe das Problemnicht. Sie haben einen Vertrag u der gilt ab dem ersten TAg nach dem EZ wieder. Einen Anspruch auf Reduzierung haben Sie nicht. Besonderen oder allgemeinen Kündigungsschutz ab dem ersten Arbeitstag leider auch nicht. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.11.2005



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