Hallo Frau Bader!
Ende Septemberläuft meine Elternzeit Aus.Mit meinem Arbeitgeber hatte ich schon seit langem besprochen,dass ich
für 3 Vormittage arbeite.Nun hatte ich ein Gepräch wo er mir mitteilte das geht jetzt doch nicht und ich sollte auf 400.- Euro Basis arbeiten.
Oder überhaupt sollte ich mich vielleicht arbeitslos melden und noch
nebenher bei ihm arbeiten.Alles tolle Vorschläge,oder?Ich bin alleinerziehend und muss jetzt ja auch
versichert sein.Ausserdem hat er in den letzten drei Monaten 3 neue angestellt.Kann er mich so unter Druck setzten,oder muss er mich nehmen so wie ich arbeiten kann.
Was raten sie?
Vielen Dank und viele Grüsse
Mitglied inaktiv - 02.09.2005, 12:08
Antwort auf:
Arbeiten nach Elternzeit
Hallo,
Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn:
- mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU)
- Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten
- Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen
- Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben
- dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen)
- die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet.
Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Aber ein Anspruch auf Abfindung besteht nicht-eben nur bei gütlicher Einigung. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt.
Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.09.2005