Frage: Arbeiten nach Elternzeit

Hallo, meine Frage,mein Sohn wird am 14.10.2005 drei Jahre alt. Seid er 3 Monate alt ist gehe ich in meiner Firma stundenweise arbeiten. Habe mit 10 Stunden angefangen und mache momentan 15 Stunden (teilweise von zuhause aus). Dieser "Heimarbeitsvertrag (nennt sich alternierender Telearbeit" im Rahmen der Elternzeit endet am 13.10.2005. Jetzt würde ich gerne ab 14.10.2005 20 Std./Woche arbeiten allerdings hat mein Chef mir gesagt, dass momentan von der Personalabteilung keine Aufstockung möglich ist ! Geht das so einfach??? Wenn ich doch ganztag arbeiten kommen wollte müsste man mich doch holen, oder??(Ende Elternzeit). Mein Chef hätte gerne das ich mehr Stunden käme er versucht es auch hat aber wenig Hoffnung! Wenn es jetzt nicht genehmigt wird läuft dann die bisherige Regelung 15 Std/Woche weiter?? Bin etwas irritiert? DANKE Viele Grüße Sissi

Mitglied inaktiv - 13.05.2005, 13:31



Antwort auf: Arbeiten nach Elternzeit

Hallo, wenn im neuen Vertrag (für die TZ) nicht geregelt ist, dass dieser ganz gelten soll (also über die EZ hinaus) haben Sie einen Anspruch auf eine ganze Stelle. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.05.2005



Antwort auf: Arbeiten nach Elternzeit

mein Betrieb ist recht groß über 1000 Mitarbeiter, vielleicht ist das wichtig!

Mitglied inaktiv - 13.05.2005, 13:32



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