Hallo,
hat der AG eine Antwortfrist für die Antwort auf den Antrag des 3. Jahres EZ, wenn man zuvor nur 22 statt 24 Monate EZ hatte, also schon 2 Monate wieder arbeiten war? (Antrag wurde mit 7 Wochen vor Beginn des 3. Jahres bei AG eingereicht).
Vielen Dank.
von
jan2
am 12.03.2018, 10:42
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Antwortfrist für 3. EZ Antrag?
Hallo,
gemäß § 16 BEEG muss man sich bei der Geburt festlegen. Eine acht Wochen Regelung ohne Reaktion geht nur, wenn es um den dritten Abschnitt geht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.03.2018
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Antwortfrist für 3. EZ Antrag?
ach du warst zwei monate arbeiten? hast also elternzeit gehabt unter 24 monaten? dann muss der AG in der tat nicht zustimmen. möchtest du jetzt das 3. jahr ? also nach zwei monaten aussteigen? das ist unten nicht ersichtlich...
von
mellomania
am 12.03.2018, 17:53
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Antwortfrist für 3. EZ Antrag?
Der Arbeitgeber kann den Antrag auf Elternzeit in diesem Fall nicht ablehnen, daher gibt es keine Antwortfrist. Der Bindungszeitraum von zwei Jahren seit Beginn des ersten Zeitabschnittes der Elternzeit ist schon abgelaufen und mit sieben Wochen vor Beginn wurde der Antrag fristgerecht eingereicht (sofern das Kind noch nicht drei Jahre alt ist).
Mitglied inaktiv - 13.03.2018, 13:44
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Antwortfrist für 3. EZ Antrag?
Vielen dank für die Rückmeldungen.
Ja ich war schon 2 Monate wieder arbeiten, und möchte nun das 3. Jahr vom 2. bis zum 3. Geburtstag nehmen, bzw. habe diesen mit 7 Wochen beantragt.
Wenn ich es richtig verstehe, ist die 2-jahres Bindungsfrist abgelaufen, somit kann ich mit 7 Wo. Frist das 3. Jahr beantragen und da es vor dem 3. Geburtstag ist, kann der AG nicht ablehnen - richtig? Vielen Dank!
von
jan2
am 15.03.2018, 19:24
Antwort auf:
Antwortfrist für 3. EZ Antrag?
Kurze Rückmeldung für die die es Interessiert:
Es ist richtig, dass Anspruch auf Elternzeit für ein 3. Jahr ohne Zustimmung des Arbeitgebers existiert mit 7 Wo. Meldefrist. (s. u. a. LAG Düsseldorf Urt. vom 24.01.2011- 14 Sa 1399/10; LAG Sachsen Urt. vom
17.05.2011 - 7 Sa 137/10; LAG Niedersachsen Urt. vom 13. 11. 2006 - 5 Sa 402/06)
Also nicht ab wimmeln lassen. Auch ich bin erst durch ein Schreiben vom RA zu meinem Recht gekommen.
von
jan2
am 24.04.2018, 12:13