Hallo, habe meine aktuelle Elternzeit zu Beginn des neuen Mutterschutzes unterbrochen und meinem AG den Antrag auf neue Elternzeit fürs nächste Kind geschickt. Darin habe ich beantragt, die mir durch die neue Schwangerschaft verlorenen Monate Elternzeit an die neue 3-jährige Elternzeit anzuhängen. Hierfür braucht man ja grundsätzlich die Zustimmung des AG´s. Muss er mir schriftlich eine Zustimmung bzw. Ablehnung senden? Wenn nicht, wie erfahre ich dann, ob das klar geht? Gibt es eine Frist, in welcher er mit antworten muss? Danke.
von samaga am 02.05.2017, 14:14