Frage: Antrag auf Elternzeit versäumt

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgendes Problem und hoffe Sie können mir schnellstmöglich weiterhelfen: Ich befinde mich seit Nov. 2003 in der Elternzeit (für die kompletten 3 Jahre) und habe im März d.J. mein 2. Kind bekommen. Leider habe ich es versäumt meinem AG mitzuteilen das ich für das 2. Kind auch wieder 3 Jahre in Elternzeit gehe. Nun wurde ich von meinem AG angeschrieben und erst da ist es mir siedendheiss eingefallen das ich dieses Schreiben nicht rechtzeitig aufgesetzt und verschickt habe. Nun ist es so, das ich mit meinem AG nicht mehr das beste Verhältnis habe (fing in meiner 1. SS an, hatte ab der 15. SSW ein Beschäftigungsverbot bis zum Mutterschutz und habe auch alles nur noch schriftlich geklärt). Ich denke er wird mir jetzt aus meinem Fehler einen Strick drehen und nach Ablauf der Elternzeit meines 1. Kindes kann ich die Stelle ja nicht antreten weil das 2. Kind noch viel zu klein ist. Haben Sie einen Tip für mich wie ich mich jetzt am besten verhalte, was ich ihm schreiben soll, wie es weitergeht ? Ich denke nicht das mein AG so kulant ist und ein nachträgliches Schreiben über die Elternzeit von Kind Nr. 2 akzeptiert und annimmt. Für Ihre Hilfe bedanke ich mich im voraus. MfG Nadine

Mitglied inaktiv - 02.07.2006, 23:24



Antwort auf: Antrag auf Elternzeit versäumt

Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten dranhängen oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Sie stellen also 8 Wo vor Ablauf des ersten EU einen neuen Antrag. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.07.2006



Antwort auf: Antrag auf Elternzeit versäumt

Wo ist jetzt das Problem? wann endet die EZ des ersten Kindes? spätestens 8 Wochen vor deren Ende solltest Du mitteilen, daß Du für das 2. Kind auch EZ nimmst. Viele Grüße Désiré

Mitglied inaktiv - 03.07.2006, 11:02



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