Guten Tag,
gibt es Ausnahmen mit dieser 7 Wochenfrist in der man den Antrag beim Arbeitgeber einreichen muss? Ich dachte 7 Wochen vorher? Nun habe ich das hier gefunden? Was ist nun richtig?
Antrag auf Elternzeit für Mütter
-Für die Anmeldung gilt: Die Elternzeit beginnt erst im Anschluss an den Mutterschutz. Du musst also spätestens eine Woche bzw. fünf Wochen nach der Geburt Deinen Antrag auf Elternzeit einreichen.
Reicht man den Antrag also erst umgehend ein, wenn das Kind geboren ist?
Vielen Dank!
von
bulldogge
am 16.03.2015, 16:57
Antwort auf:
Antrag auf Elternzeit/Frist?
Hallo,
da ja die Frist 7 Wochen ist und der Mutterschutz nach der Geburt 8 Wochen (das mit den 5 Wochen bezieht sich auf Frühchen u Mehrlinge) ist die Frist 1 Wo nach der Geburt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.03.2015
Antwort auf:
Antrag auf Elternzeit/Frist?
Hallo,
der Text ist insofern schon falsch, als dass da "Antrag" drin steht.
man teil mit das man das gesetzliche Recht auf EZ wahrnimmt, und stellt keinen Antrag :-)
Natürlich ist die allerletzte Frist 1 Woche nach geburt bei 8 Wochen MuSchu, aber das ist dann oft eng. Also teilt man meist vorher schonh mit, dass man in Anschluss an den muSchu in EZ geht. Da eine Frau eh Kündigungsschutz hat, ist es da egal.
Dann muss man eben nur noch mitteilen wann genau das Kind geboren wurde und wann genau bis zu welchem Ende man EZ nimmt.
Gruss
Désirée
von
desireekk
am 16.03.2015, 17:43
Antwort auf:
Antrag auf Elternzeit/Frist?
Faktisch ist es so, das die Elternzeit ab Geburt beginnt. Da Frau aber ein mindestens 8 wöchiges Beschäftigungsverbot nach der Geburt hat, kann sie die Meldung bis 1 Woche nach der Geburt machen. Bei Frühgeburt oder Mehrlingen wegen der verlängerten Mutterschaftsfrist auch noch später.
Problem ist, nicht wenige denken, Elternzeit beginnt erst nach Mutterschutz - das ist aber falsch. Ergebnis dann oft, viele fallen aus allen Wolken wenn sie dann falsche Daten mitgeteilt haben, zB das sie 2 Jahre Elternzeit nehmen und dann das Datum ab nach der Mutterschutz nehmen. Und dann nicht 24 Monate daheim bleiben, sondern 26 Monate. Noch schlimmer wenn Frau meint, 8 Wochen nach dem 3ten Geburtstag würde die Elternzeit ablaufen weil dann ja erst die 3 Jahre um sind.....
Persönliche Meinung ist, man kann es dem AG vor der Geburt grob mitteilen wie denn jetzt der genaue Fahrplan ist. Und es dann nach der Geburt eben innerhalb der Fristen FIX mitteilen - mit dann allen relavnten Daten. Nach meinen Erfahrungen ist es nämlich oft so, das es doch meistens anders kommt als anfangs geplant.
Mitglied inaktiv - 16.03.2015, 18:07