Guten Tag, Ich habe eine Frage bzgl. der Urlaubsabgeltung. Haben ehemals angestellte Lehrkräfte Anspruch auf Abgeltung des Urlaubs? Die einjährige Elternzeit endete ungefähr mit der auf zwei Jahre befristeten Anstellung (nach TVL). Zu einer erneuten Anstellung kam es nicht. Kann ein eventueller Anspruch rückwirkend geltend gemacht werden (Ablauf der Befristung 31.07.2018)? Oder gestaltet sich die Urlaubsregelung bei angestellten Lehrkräften anders, so dass gar kein Urlaubsanspruch entstanden ist? Vielen Dank für Ihre Mühen.
von Uldaja am 22.09.2019, 13:07