Sehr geehrte Frau Bader,
Ich habe eine Frage. Es ist etwas kompliziert, und zwar stellt sich Ende April raus ob meine jüngste in die Schule kommt oder nicht. Wenn ja alles kein Problem. Sollte sie aber nicht in die Schule kommen. Bin ich auf einen Ganztagesplatz angewiesen. Weil ich ab Mai eine Vorbereitungsmaßnahme mache um eine Ausbildung zu machen ab September dieses Jahres. Heißt ich brauche dann zumindest während der Berufsschule 2 Tage die Woche den Ganztagesplatz. Steht der mir dann zu ? Weil ich habe sonst niemanden der meine Tochter abholen kann. Bin alleinerziehend. Und ohne diesen Platz kann ich keine Ausbildung machen. Es wäre sowieso dann das letze Jahr. Ich habe echt Angst wieder nicht vorran zu kommen weil es an der Betreuung Mangelt. Ich hoffe sie haben einen Rat für mich.
Mit freundlichem Gruss
von
Mina91
am 28.03.2019, 18:43
Antwort auf:
Anspruch auf Ganztagesplatz
Hallo,
der KiGA muss mit der Zurückstellung planen - reden Sie mit dem KiGa. Grds. haben Sie einen Anspruch nach Bedarf.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.04.2019
Antwort auf:
Anspruch auf Ganztagesplatz
Zu welchen Zeiten wird sie denn aktuell betreut?
Weiß die Kita von der evtl. Rückstellung?
Was sagt die Kita dazu? Hast du es da schon angesprochen? Wenn nein, sofort ansprechen.
In der Regel ist es so, dass bei Rückstellung das Kind im Kiga verbleiben kann zu den Zeiten wie auch vorher. Wenn andere Zeiten gewünscht werden muss das, wie bei jedem anderen Kind auch, angemeldet werden ubd dann beginnt das Hoffen auf den Platz.
Rechtlich steht deinem Kind mit Rückstellung ein Kigaplatz von 5 Std./tgl. zu. Außer, dass Kind bleibt im Kiga wo es vorher wsr und wurde dort zu anderen Zeiten betreut -> das ist bei den meisten Kindern der Fall.
Wenn du bist dato dem Kiga noch nicht mitgeteilt hast, dass dein Kind evtl. zurückgestellt wird, dann solltest fu es schnellstmöglich machen. Denn der Kiga hat den Platz vermutlich schon vergeben, denn der geht davon aus, dass dein Kind zur Schule geht. Der Kiga ist nicht verpflichtet dein Kind weiter zu betreuen.
Die Stadt/Gemeinde muss dir eine Betreuung zur Verfügung stellen, das kann aber am anderen Ende der Stadt sein und nur für 5 Std./tgl..
von
Ani123
am 28.03.2019, 21:14