Anspruch auf EINEN oder MEINEN Arbeitsplatz?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anspruch auf EINEN oder MEINEN Arbeitsplatz?

Hallo Frau Bader. Ich hatte kürzlich ein Gespräch mit meiner Personalstelle- nur konnten die mir leider nicht weiterhelfen. Folgendes: Ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst und bin mir noch nicht sicher wie lange ich nach der Geburt zu Hause bleiben möchte. Dass ich nach der Elternzeit weiterbeschäftigt werde ist mir klar, jedoch kann mir keiner sagen ob ich Anspruch auf EINEN Arbeitsplatz habe oder auf MEINEN. Wir haben mehrere Geschäftsstellen in unterschiedlichen Stadtteilen und ich möchte nun wissen ob mein AG mich danach auch einfach in einen anderen Stadtteil versetzen kann. Habe mal von einer Regelung gehört die besagt dass ich MEINEN Arbeitsplatz zurückbekomme wenn ich nicht länger als ein Jahr zu Hause bleibe, danach jedoch nur noch Anspruch auf irgendeinen Arbeitsplatz habe. Doch leider kann mir hierzu keiner eine genaue Auskunft geben. Hoffe Sie können mir da weiterhelfen da diese Frage meine Entscheidung über die Elternzeit vermutlich beeinflussen wird. Liebe Grüße, Kristiane

Mitglied inaktiv - 04.03.2007, 02:39



Antwort auf: Anspruch auf EINEN oder MEINEN Arbeitsplatz?

Hallo, Sie haben Anspruch auf Ihren oder einen vergleichbaren ARb-Platz. Das hängtin erster Linie vom Vertrag ab. Lesen Sie soch mal, was da genau steht. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.03.2007



Antwort auf: Anspruch auf EINEN oder MEINEN Arbeitsplatz?

Bei uns ist das so geregelt, dass man sogar nur ein halbes Jahr Anspruch auf seinen Arbeitsplatz hat. Danach auf einen gleichwertigen. Früher war die Regelung wie Du sie beschreiben hast. LG Nadine

Mitglied inaktiv - 04.03.2007, 10:36



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