Hallo Frau Bader. Ich hatte kürzlich ein Gespräch mit meiner Personalstelle- nur konnten die mir leider nicht weiterhelfen. Folgendes: Ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst und bin mir noch nicht sicher wie lange ich nach der Geburt zu Hause bleiben möchte. Dass ich nach der Elternzeit weiterbeschäftigt werde ist mir klar, jedoch kann mir keiner sagen ob ich Anspruch auf EINEN Arbeitsplatz habe oder auf MEINEN. Wir haben mehrere Geschäftsstellen in unterschiedlichen Stadtteilen und ich möchte nun wissen ob mein AG mich danach auch einfach in einen anderen Stadtteil versetzen kann. Habe mal von einer Regelung gehört die besagt dass ich MEINEN Arbeitsplatz zurückbekomme wenn ich nicht länger als ein Jahr zu Hause bleibe, danach jedoch nur noch Anspruch auf irgendeinen Arbeitsplatz habe. Doch leider kann mir hierzu keiner eine genaue Auskunft geben. Hoffe Sie können mir da weiterhelfen da diese Frage meine Entscheidung über die Elternzeit vermutlich beeinflussen wird. Liebe Grüße, Kristiane
Mitglied inaktiv - 04.03.2007, 02:39