Anspruch auf Arbeitsplatz nach Umzug

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anspruch auf Arbeitsplatz nach Umzug

Hallo Frau Bader, ich bin mit Geburt meiner Tochter zu meinem Lebensgefährten in eine andere Stadt gezogen. Mein damaliger Chef hat Kenntnis davon erhalten noch während meiner Schwangerschaft, dass ich weder auf meinen alten Arbeitsplatz noch meine Leitende Position nach Beendigung meiner EZ in Anspruch nehmen werde, zudem hab habe ich der Chefin in der neuen Stadt eine Kurzbewerbung zukommen lassen dies ist jetzt 7 Monate her. Man gibt mir bis jetzt nicht die Möglichkeit hier in Teilzeit anzufangen da es keine Rechtsgrundlage dafür gibt nur wegen eines Kindes in eine andere Stadt zu ziehen und dort einen Anspruch auf einen Arbeitsplatz erhebt. Das man auf die Kulanz des Unternehmens hoffen muss, weiß ich aber meine Frage wäre: Mein Mann pflegt seine Mutter und hätte somit nicht mit mir zusammen ziehen können und, steht nicht beiden Eltern zu, dass sie gemeinsam das Kind betreuen können-so ne Art Eltern Zusammenführung? Danke im voraus für ihre Hilfe

von schumi908 am 07.12.2013, 21:35



Antwort auf: Anspruch auf Arbeitsplatz nach Umzug

Hallo, 1. Es kommt darauf an, was zu dem Ort im Vertrag steht. Im Zweifel kein Anspruch in einer anderen Stadt. 2. Wofür brauchen Sie die Elternzusammenführung? Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.12.2013



Antwort auf: Anspruch auf Arbeitsplatz nach Umzug

Ich verstehe Deine Frage nicht. Deine Firma gibt es an beiden Wohnsitzen ? Welcher Arbeitsort steht in Deinem Vertrag ? Hast Du eine Versetzung beantragt ? Was hast Du schriftlich über den Wohnortwechsel und um wieviele Kilometer geht es ? Klar könnt ihr zusammenleben, aber so wie Du es schilderst ist Dein Job woanders.

von Sternenschnuppe am 07.12.2013, 22:36



Antwort auf: Anspruch auf Arbeitsplatz nach Umzug

Ja wie haben über 600 Filialen. Es handelt sich um ein Einzelhandelsunternehmen. In meinem AV steht noch die alte Filiale wo ich vor meiner Schwangerschaft gearbeitet hab. Hab um Versetzung schriftlich vor sieben Monaten gebeten. Hier handelt es sich um 430 km. Wie meinst du das " was hast du schriftlich über den Wohnortwechsel"?? Ich habe mich bei der Stadt in der ich jetzt wohn angemeldet und in der alten Stadt abgemeldet.

von schumi908 am 08.12.2013, 11:03



Antwort auf: Anspruch auf Arbeitsplatz nach Umzug

Meinte vom Arbeitgeber. Du hast einen Arbeitsvertrag für den alten Standort. Somit keinerlei rechtliche Ansprüche auf Versetzung. Hake bei Deinem Arbeitgeber noch einmal nach was aus dem Versetzungsantrag geworden ist. Bei der Filiale vor Ort vielleicht noch einmal selbst vorsprechen. Wenn sie keinen suchen, dann können sie ja auch nix machen. Mehr kannst Du nicht machen. Ggf. neuen Job suchen. Wie lange geht Deine Elternzeit noch ?

von Sternenschnuppe am 08.12.2013, 11:17



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Ach so ;-) Hab schon nachgehackt. Meine EZ läuft zum Ende des Jahres aus, das ist ja das übel da wir uns darauf geeinigt hatten das sich die Chefin meldet. Nun hab ich Anfang Dez. nachgefragt und da sagte sie mir sie habe nix.. Ich bin nur der Meinung, da mein Antrag schon so lang bei ihr liegt und auch eine neue Jahresplanung zwecks Perso-kosten berücksichtigt werden konnte, ist die Aussage für mich weniger nachvollziehbar. Bin in der Firma schon 17 Jahre tätig.. Daher lag meine Frage darin ob man aus rechtlicher Sicht da etwas Nachdruck ausüben könnte. Weil ohnehin mir nix übrig geblieben wäre außer zu meinen Lebensgefährten zu ziehen; außer ich will Alleinerziehende Mutter sein.. Das mein Lebensgefährte die Pflege seiner Mutter aufgibt hätt ich nicht gewollt, es ist auch nicht abzusehen das der Zustand der Mutter sich noch positiv ändert. Fühl mich wie im schlechten Traum zurzeit.

von schumi908 am 08.12.2013, 13:29



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Will Deinen schlechten Traum ungern noch schlechter machen, aber wenn Deine Elternzeit Ende diesen Jahres endet, dann hättest Du 3 Monate vor Ende der Elternzeit kündigen müssen, wenn Du an Deinem alten Standort nicht mehr arbeiten willst. Auch Du hast Pflichten aus dem Arbeitsvertrag die Du erfüllen musst. Und das bedeutet ohne Kündigung Deine Stelle wieder anzutreten. Mutter des Freundes, das verstehe ich, aber das kann Deinem Arbeitgeber rechtlich egal sein, Du bist einen Vertrag einegangen. Hoffe Du kommst da gut raus. Kläre das so schnell wie möglich.

von Sternenschnuppe am 08.12.2013, 13:40



Antwort auf: Anspruch auf Arbeitsplatz nach Umzug

Krankenversichern musst Du Dich auf eigene Kosten nach Ende der Elternzeit. Solltest Du Dich arbeitslos melden wollen wird es eine Sperre geben, weil Du selbst gekündigt hast. Wann ist Dein Kind geboren ? Vielleicht kannst Du die Elternzeit auch noch verlängern ?

von Sternenschnuppe am 08.12.2013, 13:43



Antwort auf: Anspruch auf Arbeitsplatz nach Umzug

Zumindestens bei der Sperre wegen Arbeitslosengeld kann es sein das die nicht kommt, wegen Familienzusammenführung. Aber da solltest du dich morgen ganz dringen drum kümmern. Hast Du Deien 3 Jahre Elternzeit verbraucht? Falls nein, bitte deinen jetzigen AG aus Kulanz um Velängerung. Zum Rest, IMO ist nur die Dauer der Zeit ein Punkt wo du evtl ansetzen könntest, ein recht darauf vor Ort einen Arbeitsplatz zu bekommen, hast Du nicht. Es wäre dir durchaus auch zuzumuten, das du eine Wochenend-Beziehung führst. Und wenn du weder eien Verl#ängerung der EZ bekomst, noch einen Aufhebungsvertrag, wirst Du genau das auch machen müssen. Zumindestens bis du dann regulär kündigen kannst bzw die Kündigungszeit rum ist. Ausser Du nimmst in Kauf unter Umständen eien fristlose zu bekommen und mögliche Schadensansprüche Deines jetzigen AG.

Mitglied inaktiv - 08.12.2013, 15:59



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Sie wohnt da seit vermutlich fast drei Jahren und 2 Wochen vor Ablauf der Elternzeit nun festzustellen dass man nicht täglich 450km zur Arbeit kommt ist ein Sperrgrund. Das hätte schon seit dem Sommer alles geklärt sein können wie es weitergeht. Familienzusammenführung ist super. Keine Frage. Die Finanzierung sollte aber vorher geklärt sein und die Konsequenzen durchdacht.

von Sternenschnuppe am 08.12.2013, 16:06



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Jo, sperre kan aber sein das die nur kurz ist. Wir haben jetzt nur 1 Woche bekommen, mein Lebensgefährte hat sich auch erst 4 Wochen vorher gemeldet.

Mitglied inaktiv - 08.12.2013, 16:09



Antwort auf: Anspruch auf Arbeitsplatz nach Umzug

Das ist kulant. Ich habe das hier grade bei einer Bekannten mitbekommen. Die hat 3 Monate Sperre wegen Umzug und Aufhebungsvertrag. Arbeitslosigkeit bewusst herbeigeführt hiess es da. Denke wie so oft, es hängt an dem der es bearbeitet.

von Sternenschnuppe am 08.12.2013, 16:11



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