Hallo,
Die 2-jährige Elternzeit für mein 2. Kind endet im Januar. Ab 1.10. wollte ich Teilzeit in Elternzeit arbeiten und hatte das vor Beginn der Elternzeit so angekündigt. Als ich mich mehrere Monate vor dem 1.10. mit meinem Abteilungsleiter in Verbindung setzte, um die Details für die Rückkehr zu klären, wurde mir mitgeteilt, dass aufgrund von Umstrukturierung und Personalabbau meine Stelle nicht mehr verfügbar ist, voraussichtlich wird auch die Abteilung aufgelöst. Es läge nun an mir, mich auf intern ausgeschriebene Stellen zu bewerben, um meine Arbeit wieder aufnehmen zu können.
Ich habe daher noch keinen verbindlichen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt und mich damit arrangiert, dass ich voraussichtlich vor Januar nicht arbeiten werde.
Bei den internen Bewerbungen auf die ausschließlich als Vollzeitjobs ausgeschriebenen Stellen konkurriere ich als Ingenieurin mit in Vollzeit arbeitenden Männern, kann aber aufgrund meines Arbeitswegs und der Betreuungszeiten meiner Kinder nur Teilzeit arbeiten.
Ab Januar wollte ich die aufgeschobenen 12 Monate meines älteren Kindes für Teilzeit in Elternzeit nutzen. Diesen Elternzeitantrag habe ich noch nicht gestellt.
Meine Fragen:
- Habe ich Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit oder nur auf die "0 Arbeitsstunden-" Elternzeit und anschließend meine Vollzeitstelle?
- Muss mein Arbeitgeber mir bei der internen Stellensuche helfen bzw. sich darum kümmern, dass ich zum Zeitpunkt der Rückkehr (möglichst in Teilzeit) einen Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung oder einem anderen Bereich bekomme?
- Muss ich diese Bewerbungen, wie von meinem Abteilungsleiter vorgesehen, in meiner Freizeit machen oder muss mein Arbeitgeber mir die Zeit, die ich für die Bewerbungen benötige, als Arbeitszeit bezahlen?
Danke im voraus für Ihren Rat!
von
SKP
am 18.09.2019, 10:46
Antwort auf:
Anspruch auf Arbeitsplatz in Eltern-Teilzeit?
Hallo,
wenn der Ag mehr als 15 An hat und keine wichtigen betrieblichen gründe entgegenstehen, muss der Ag Sie beschäftigen. Grund kann nicht sein, dass Sie sich nicht auf eine andere Stelle beworben haben - diese muss der Ag im Rahmen des Direktionsrechtes zuweisen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.09.2019
Antwort auf:
Anspruch auf Arbeitsplatz in Eltern-Teilzeit?
Der AG kann deinen TZ-Antrag in EZ aus betrieblichen/organisatorischen Gründen ablehnen - muss dir dann aber erlauben, bei einem anderen AG innerhalb der EZ zu arbeiten.
Grundsätzlich zählen mündliche Absprachen nicht, wenn du sie nicht nachweisen kannst.
Du tust also gut daran, einen ordentlichen schriftlichen Antrag auf TZ in EZ zu stellen. Mit "voraussichtlich"/"x hat ja gesagt, dass ..." hast du halt nichts in der Hand und schneidest dir evt. ins eigene Fleisch.
Im Anschluss an die EZ hast du Anspruch auf deine alte oder eine vergleichbare Position. Willst/Kannst du nur TZ arbeiten, musst du auch das beantragen. Auch hier kann der AG aus og. Gründen ablehnen.
Wird die Abteilung geschlossen, kann der AG aus betrieblichen Gründen kündigen.
Bewerbungen musst du natürlich in deiner Freizeit schreiben. Es ist ja deine eigene Entscheidung, ob du dich bewerben willst oder nicht.
Dein Arbeitsweg ist übrigens auch deine Sache - der AG ist nicht dafür zuständig, deine evt. lange anfahrt irgendwie einzuplanen oder zu berücksichtigen. Ebenso ist die Betreuung der Kinder Privatsache. Natürlich kann man KiGa-Öffnungszeiten nicht ändern und ist dadurch oftmals gezwungen, auf TZ zu wechseln. Möchtest du selbst aber deine Kinder zB nur Halbtags in den KiGa geben oder nicht in der OGS anmelden, ist auch das deine persönliche Entscheidung, auf Grund derer der AG dir nicht entgegen kommen muss.
von
cube
am 18.09.2019, 12:16