Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich dem Ende der Elternzeit und der Zeit nach der Elternzeit. Wenn die Elternzeit abgelaufen ist und man vom Arbeitgeber gekündigt wird, hat man dann Anspruch auf Arbeitslosengeld? Und wie sieht das aus, wenn man während der Elternzeit einem Minijob nachgegangen ist und / oder selbstständig gewesen ist? Wie errechnet sich der Arbeitslosengeld-Satz? Vielen Dank für Ihre Antwort. Isabel
Mitglied inaktiv - 17.09.2009, 09:06