Hallo, ich bin in Elternzeit mit Baby und verliere somit den Anspruch auf Ganztagsbetreuung für meine große Tochter, die noch zur Kita geht, aber demnächst zur Schule (dann also mit Hört) kommt. Der Vater meiner Tochter, mit dem ich mir die Betreuung teile (ca 60 ich/ 40 er) arbeitet aber Vollzeit. Das Amt hat mir leider nur einen Teilzeitanspruch bescheinigt, da ja in EZ bin. Der Vater kann aber doch nicht für meine Elternzeit bestraft werden. Er braucht definitiv einen Ganztagshortplatz, um seiner Arbeit nachgehen zu können. Gibt es für diesen Fall eine Sonderregelung?
von Annemi am 23.05.2019, 22:19