Anspruch Ganztagsbetreuung bei getrennt lebenden Eltern: Elternzeit und Vollzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anspruch Ganztagsbetreuung bei getrennt lebenden Eltern: Elternzeit und Vollzeit

Hallo, ich bin in Elternzeit mit Baby und verliere somit den Anspruch auf Ganztagsbetreuung für meine große Tochter, die noch zur Kita geht, aber demnächst zur Schule (dann also mit Hört) kommt. Der Vater meiner Tochter, mit dem ich mir die Betreuung teile (ca 60 ich/ 40 er) arbeitet aber Vollzeit. Das Amt hat mir leider nur einen Teilzeitanspruch bescheinigt, da ja in EZ bin. Der Vater kann aber doch nicht für meine Elternzeit bestraft werden. Er braucht definitiv einen Ganztagshortplatz, um seiner Arbeit nachgehen zu können. Gibt es für diesen Fall eine Sonderregelung?

von Annemi am 23.05.2019, 22:19



Antwort auf: Anspruch Ganztagsbetreuung bei getrennt lebenden Eltern: Elternzeit und Vollzeit

Hallo, Sie haben Anspruch gemäß dem Bedarf. Und wenn der Vater eben Vollzeit arbeitet ist das der Maßstab für den Bedarf. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.05.2019



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