Hallo Frau Bader, mein 3. Kind wurde am 02.03. geboren, mein Zweitgeborener wird Anfang Mai 2 Jahre alt. Seitdem vor ca. 3 Jahren ein Zeitvertrag auslief und ich dann direkt schwanger wurde, beziehe ich Leistungen nach SGB II. Mein Problem betrifft nun die erste Elterngeld Zahlung. Ich habe am 15.04. 750 EUR Elterngeld erhalten (300 € für März, 300 € für April + 2 x Geschwisterbonus je 75 € für beide Monate). Mir war bekannt, dass ein Elterngeldmindestbetrag von 300 € bei ALG II anrechnungsfrei ist, ich den Geschwisterbonus jedoch zurückzahlen müsste! Nun habe ich aber ein Anschreiben bekommen, dass ich für April insgesamt 450 EUR zurück zahlen soll, also auch den Elterngeldanteil für den Monat März, der mir erst in diesem Monat ausgezahlt wurde! Ich empfinde das als eine große Ungerechtigkeit und bin mir nicht sicher, ob diese Regelung tatsächlich rechtens ist. Ich hoffe, Sie können mir zu der Rechtslage Auskunft erteilen! Herzliche Grüße Khadi
Mitglied inaktiv - 20.04.2010, 14:51