Hallo,
Ich bin gerade in Vaterschaftszeit. Auf dem Antrag für das Elterngeld habe ich keinen hinzuverdienst angegeben.Der Antrag ist auch schon genehmigt zurück geschickt worden mit der Berechnung vom mir zustehenden Elterngeld. Nun ist es so,dass mein Arbeitgeber Angefragt hat ob ich mal einen Tag 5Std. Arbeiten könne. Muss ich wenn ich nun arbeiten gehen würde dies vorher der Elterngeld stelle mitteilen, damit sie die Berechnung neu Anpassen oder wie ist das nun geregelt?
Vielen Dank für die Antwortet schonmal
von
breakhint1
am 23.01.2018, 07:52
Antwort auf:
Anfrage vom Arbeitgeber ob man Kurzzeitig Arbeiten kann in Elternzeit
Hallo,
Teilen Sie einfach erst einmal abstrakt mit, dass Sie in geringem Umfang arbeiten und dann am Ende der Elternzeit, wie viel sie gearbeitet haben.
Das wird dann eben entsprechend berechnet.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.01.2018
Antwort auf:
Anfrage vom Arbeitgeber ob man Kurzzeitig Arbeiten kann in Elternzeit
Wenn du das rechtzeitig meldest, können die das noch anpassen und du bekommst den angepassten/korrekten Betrag ausgezahlt.
Wenn du das zu spät meldest, dann musst du einen Teil des Elterngeldes zurückzahlen, weil die zu viel an dich gezahlt haben.
So oder so musst du das der Elterngeldstelle mitteilen.
von
Dojii
am 23.01.2018, 08:08