Sehr geehrte Frau Bader, ich habe Mischeinkünfte und möchte den Bemessungszeitraum der Elternzeit nach hinten verschieben wegen schwangerschaftsbedingter Krankheit im Kalenderjahr vor Geburt. Welche Voraussetzungen einer Krankschreibung in einem Kalenderjahr müssen erfüllt sein, damit eine Verschiebung möglich ist? Gibt es Anforderungen an die Höhe des Einkommensverlustes (womit wird verglichen?), die Länge der Krankschreibung oder Ähnliches? Herzlichen Dank und liebe Grüße Samira
von nanab am 22.09.2019, 13:38