Frage:
Alleiniges Sorgerecht, wohin im Todesfall?
Guten Tag Frau Bader,
meine Schwester war verheiratet und ist nun geschieden. Sie hat mit ihrem Exmann ein Kind, es ist 3 Jahre alt. Er hat auf das gemeinsame Sorgerecht freiwillig verzichtet, sie hat nun das alleinige. In der Geburtsurkunde steht er natürlich nach wie vor als Vater drin.
Er hat fast keinen Kontakt zu dem Kleinen, er kommt alle 2-3 Wochen sporadisch mal vorbei um ihn 2 bis 3 Stunden zu besuchen.
Meine Schwester und ich haben uns heute mal unterhalten, was wohl mit dem Kind passiert, falls sie plötzlich versterben sollte. Kann sie schriftlich hinterlegen, dass es zu mir, bzw. zu unseren Eltern kommen soll? Oder ist der Vater, da er in der Geburtsurkunde steht, automatisch der neue Vormund und das Kind kommt zu ihm?
Der Kleine ist 3 Tage die Woche bei mir, da meine Schwester wieder berufstätig ist und ich mit meiner 2jährigen Tochter noch daheim bin.
Wir wohnen im selben Ort wie unsere Eltern, daher sind wir auch fast täglich bei ihnen bzw. mit ihnen unterwegs. Der Kontakt des Jungen ist also zu seiner Tante (mir) und seinen Großeltern mütterlicherseits sehr viel intensiver als zum Vater.
Kommt das Kind im Todesfall nur aufgrund der gemeinsamen Gene automatisch zum Vater, obwohl fast kein Kontakt herrscht?
Danke schon im Voraus.
von
NellymitBaby
am 22.04.2017, 16:45
Antwort auf:
Alleiniges Sorgerecht, wohin im Todesfall?
Hallo,
das kInd käme zum Vater
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.04.2017
Antwort auf:
Alleiniges Sorgerecht, wohin im Todesfall?
Ja, er ist der Vater und somit rechtlich der nächste Angehörige des Kindes.
von
Sternenschnuppe
am 22.04.2017, 19:19
Antwort auf:
Alleiniges Sorgerecht, wohin im Todesfall?
Obwohl er das Sorgerecht freiwillig abgegeben hat?
Ist da keine Vereinbarung oder schriftliche Hinterlassenschaft, z. B. beim Jugendamt, möglich?
von
NellymitBaby
am 22.04.2017, 20:17
Antwort auf:
Alleiniges Sorgerecht, wohin im Todesfall?
Das ist leider total egal ob er es freiwillig abgegeben hat oder ob er regelmäßig sich kümmert.
Die einzige Chance ist wenn das kind alt genug ist und es befragt wird wo es hin möchte
von
sterntaler82
am 22.04.2017, 20:25
Antwort auf:
Alleiniges Sorgerecht, wohin im Todesfall?
Deine Schwester kann es aber versuchen indem sie zB eine Art "Vormunschafts-Testament" besser gesagt mit einer Sorgerechtsverfügung bestimmt. Nein, Kinder kann man nicht vererben, aber sie kann durchaus hinterlegen welche Wünsche sie in einem solchen Fall hat. wenn der Vater eh schon so wenig Interesse an dem Kind hat, zieht er ja evtl sogar freiwillig mit. Und wenn die Bindung an Tante/Großeltern sehr viel enger sind, besteht da durchaus eine Chance das ein Gericht dann auch dem Wunsch entspricht - zumal wenn der Vater wie gesagt nichts dagegen hat.
Mitglied inaktiv - 22.04.2017, 20:47
Antwort auf:
Alleiniges Sorgerecht, wohin im Todesfall?
Da muss ich aus eigener Erfahrung wiedersprechen! Meine Mutter hat uns damals verlassen da war ich drei Jahre alt, Sie hat das Sorgerecht auch freiwillig abgegeben, meine Schwester, mein Vater und ich haben bei meiner Oma gewohnt als mein Vater als ich 8 Jahre alt war plötzlich bei einem Autounfall ums Leben kam. So schwer es auch viel, meine Oma hat sich mit dem Jugendamt in Verbindung gesetzt und dann mussten wir noch bei einem Richter alleine Aussagen wo wir hin möchten. Meine Oma hat das Sorgerecht zu gesprochen bekommen weil Sie unsere Bezugsperson war und es ums Kindeswohl ging. Ich muss noch dazu sagen, unsere Mutter hat uns alle zwei Wochen auf Besuch geholt.
von
Abby96
am 24.04.2017, 10:58
Antwort auf:
Alleiniges Sorgerecht, wohin im Todesfall?
Eben, es mußte ein Gericht entscheiden. "Mal eben so" hat Deine Oma das Sorgerecht nicht bekommen.
Ich mußte mich damit beschäftigen, weil ich auch nicht wollte, daß meine Kinder im Falle eines Falles zum KV kommen. Tatsache ist, daß man Kinder nicht "vererben" kann. Wenn ich sterbe, bekommt der KV automatisch das Alleinige Sorgerecht, und dagegen kann ich nichts machen.
Allerdings können Hinterbliebene dem widersprechen und eine Überprüfung durch das Jugendamt fordern. Wenn man gute Argumente hat, stehen die Chancen nicht schlecht, daß dem KV zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen wird.
Ich setze darauf, daß meine Schwester (die ich als Vormund präferieren würde) lange vor meinem Ex erfahren würde, wenn mir etwas zustieße. Sie könnte die Kinder auch kurzfristig zu sich nehmen, ohne sie aus dem gewohnten Umfeld (Schule, Freunde) zu reißen. Dann sind schonmal Tatsachen geschaffen. Außerdem hat sowohl meine Schwester als auch mein Vater (der Jurist ist) alle nötigen Unterlagen, um nachzuweisen, daß der KV als Vormund ungeeignet ist. Inzwischen ist das Thema für mich weitgehend erledigt, in zwei Jahren ist auch KindKlein volljährig. Aber ich mußte mich darauf verlassen, daß meine Schwester und mein Vater im Falle eines Falles durchboxen, daß die Kinder nicht zum KV kommen.
von
Strudelteigteilchen
am 24.04.2017, 14:11