Hallo Frau Bader,
kann man im Allgemeinen den Antrag auf alleiniges Sorgerrecht wieder zurück ziehen? Mir sind die Kosten und das ganze Gedöns mit der Anhörung einfach zu viel bzw. die Justizbeamte hat mich falsch beraten und mir Kosten von 50 bis 100 Euro genannt was bei einer Vorladung ja wohl schlecht sein kann.
Mir wurde damals gesagt, ich müsse das beantragen, damit der Name meines Sohnes in der Geburtsurkunde eingetragen werden kann. Kontakt zum Vater besteht zur Zeit keinen, deswegen bekomme ich seine Unterschrift nicht für den Vornamen einzutragen.
Danke im Voraus für die Antwort.
Mitglied inaktiv - 27.05.2010, 14:19
Antwort auf:
Alleiniges Sorgerecht / Antrag zurück ziehen?
Hallo,
man kann (fast) jeden Antrag wieder zurückziehen, wahrscheinlich entstehen aber trotzdem Kosten
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.05.2010
Antwort auf:
Alleiniges Sorgerecht / Antrag zurück ziehen?
Hallo
Soweit ich weiss kann man Anträge zurück ziehen.
Allerdings bekommst Du Beratungs und Prozesskostenhilfe auf Antrag, wenn Du nicht viel Geld hast, dann musst Du gar nichts zahlen.
Wenn gar kein Kontakt und vor allem keine Zusammenarbeit vom Vater da ist, dann würde ich das auch durchziehen.
Hast Du denn einen Anwalt ?
Nehmen und direkt Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe beantragen !!
Alles Gute
Mitglied inaktiv - 27.05.2010, 14:23