Hallo, der KV und ich trennen uns. Für einen Sohn haben wir gemeinsames Sorgerecht, für den anderen habe ich das alleinige. Kann ich "einfach so" das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen oder brauch ich da auch triftige Gründe? Wäre gern auf der sicheren Seite. Danke und lG
Mitglied inaktiv - 05.06.2009, 19:37