Hallo! Hoffe ich bin bei Ihnen richtig.Ich bzw.wir befinden uns in folgender Situation.Seit fast 19 Wochen haben wir eine süße Tochter.Mein Freund kann allerdings nicht bei uns wohnen weil er sich im Asylverfahren befand und an einen bestimmten Wohnort gebunden ist.Von daher bin ich ja mit meiner Tochter alleine und erziehe Sie momentan auch leider noch alleine.Da ich jetzt in der Elternzeit bin und nicht arbeiten gehe bin ich leider auf ALG2 angewiesen.Einmalig habe ich eine höhere Zahlung bekommen,denke da war der Alleinerziehendenzuschlag beinhaltet.Danach,als das Arbeitsamt nach dem Kindesvater fragte und ich die Situation beschrieb war die Zahlung geringer um mehr als 100 Euro.Denke sie haben mir einfach den Alleinerziehendenzuschlag gestrichen.Allerdings kann ich leider nur spekulieren da mir immer noch kein Bewilligungsbescheid zugestellt wurde.Will deshalb Donnerstag auf jeden Fall zum Amt und die Situaton klären.Vorher würd ich natürlich gern sicher gehen und von Ihnen wissen ob mir der Alleinerziehendenzuschlag in dieser Situation zusteht. Vielen Dank im Vorraus! Liebe Grüße KIKI
Mitglied inaktiv - 19.06.2006, 11:44