Hallo Frau Bader,
sie sagten alleinerziehend bedeutet: nicht mit dem Vater zusammenlebend... d.h., wenn mein Partner als nichtleiblicher Vater mit mir zusammenwohnt bin ich trotzdem alleinerziehend????
Dankeschön, Evchen
Mitglied inaktiv - 31.05.2006, 14:17
Antwort auf:
alleinerziehend - noch eine Frage
Hallo,
man bezeichnet Alleinerziehende als "Ledige, verheiratet getrenntlebende, geschiedene und verwitwete Väter und Mütter, die mit ihren minder- oder volljährigen ledigen Kindern zusammenleben".
Für diese Definition ist es unerheblich, ob noch ein Partner im Haushalt lebt.
Verallgemeiner kann man das aber nicht. Es gibt Sozailleistungen, da wird der Nicht-Vater zur berechnung mit herangezogen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.05.2006
Antwort auf:
alleinerziehend - noch eine Frage
.. auch für die steuerkl. ist eine eheähnliche gemeinschaft relevant. die steuerklasse II gibts dann nämlich nicht mehr. und das nicht nur bei einer eheähnlichen gemeinschaft, sondern sobald eine weitere person außer mutter+kind(er) in der wohnung gemeldet sind.
lg
Mitglied inaktiv - 31.05.2006, 19:57