Frage: Alleinerziehend- Kindergartenplatz

Hallo Frau Bader, ich habe für meinen Sohn einen Kindergartenplatz bekommen, da ich bevorzugt behandelt wurde (ch bin alleinerziehend). Kann mir der Platz wieder genommen werden, wenn sich mein Status ändert und ich mit meinem Partner zusammen leben würde? Wie definiert sich genau alleinerziehend? Danke für eine Antwort, Evchen

Mitglied inaktiv - 31.05.2006, 13:43



Antwort auf: Alleinerziehend- Kindergartenplatz

Hallo, alleinerziehend bedeutet nicht mit dem Vater zusammen zu leben. Wenn Sie eine schriftl. Verbescheidung haben kann man es nur ändern, wenn Sie es absichtlich (=sittenwidrig) getan haben. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.05.2006



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