Änderung Umgangsrecht Wechselmodell auf klassisch (alle 14 Tage am WE etc.)

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Änderung Umgangsrecht Wechselmodell auf klassisch (alle 14 Tage am WE etc.)

Liebe Frau Bader, mein Ex-Lebensgefährte (nie verheiratet gewesen) und ich haben das gemeinsame Sorgerecht für unsere Tochter (5) Jahre. Seit unserer Trennung lebt die Kleine eine Woche bei mir, eine Woche bei ihm im Wechsel. Dies war sein Wunsch, dem ich gefolgt bin, da ich damals beruflich noch sehr stark eingebunden war und es auch sehr schön fand, dass er sich so intensiv um unserer Tochter kümmern wollte. Ich bin ihm zuliebe auch mit der Kleinen in eine neue Wohnung gezogen, die näher bei seiner neuen Wohnung und Arbeitsstätte liegt. Er bezahlt natürlich aufgrund des Wechselmodells keinen Unterhalt. Unsere Tochter ist jedoch unter meiner Adresse gemeldet und besucht auch in diesem Stadtteil die Kita. Nun hat sich die Situation wie folgt geändert: - Unsere Tochter wird kommendes Jahr eingeschult (in "meinem Stadtteil") - die Anfahrt zur Schule wird für meinen Ex-LG um die Uhrzeit morgens sicher um die 30-40 Minuten betragen - Mein Ex-LG bringt sie häufig deutlich zu spät oder gar nicht in die Kita, weil er nach Aussage meiner Tochter noch so müde war, weil er bis spät in die Nacht "gearbeitet" hat. Aus eigener Erfahrung sowie auch aus seinen Erzählungen weiß ich, dass er gern die Nacht zum Tag macht und das Angenehme mit dem Nützlichen verbindet, also sogenannte "Meetings" gerne mal bis 4 Uhr Nachts mit reichlich Alkohol und um die Häuser ziehen ausarten. In der Zeit ist dann sein Bruder bei der Kleinen, sie ist nicht allein, aber morgens kommt er nicht aus dem Bett. - Sehr häufig verbringt er die Zeit gar nicht persönlich mit der Kleinen, sondern bringt sie zu seinen Eltern oder setzt seinen Bruder ein, um sie zu betreuen. Diese sind zwar alle sehr lieb, aber so nimmt die Kleine weder an ihrem sozialen Leben hier vor Ort teil (Kita, Freunde, regelmäßiger Besuch von Sportaktivitäten, zu denen sie angemeldet ist), noch lernt sie, regelmäßige Strukturen wie "Montag bis Freitag ist Kita und da bin ich von x-x Uhr" kennen - Ich merke das oft, wenn ich sie zurückbringe und wahnsinnig mit ihr diskutieren muss, warum sie denn jetzt aufstehen soll, sich anziehen soll, wir pünktlich aus dem Haus müssen etc. - Darüber hinaus gibt es ärgerliche Kleinigkeiten in der Erziehung, zB gibt er ihr noch den heißgeliebten Schnuller, sie geht zu spät ins Bett, weil sie noch mit ihrem Vater bei einem seiner vielen Freunde in Restaurants etc. zeit verbringt, hat keine Tischmanieren etc. aber das sind nur am Rande Spreche ich dies beim Vater an, erreiche ich nichts, außer dass er mir nicht antwortet und nicht erreichbar ist. Den Kita und Sportbeiträgen laufe ich seit Monaten nach (die teilen wir uns nach Abzug des Kindergeldes). Es ist alles in allem sehr zermürbend. Zusammengefasst ist mein Eindruck, dass er sein Leben als chaotischer Lebemann weiterlebt, sich seine Freiheiten durch das Einspannen seiner Familienmitglieder herausnimmt und für unsere gemeinsame Tochter der ewige Spaßpapa ist, bei dem man alles darf. Findet die Kleine natürlich super. Ich hingegen nicht, zudem denke ich, dass er sich so rein monetär seiner Unterhaltspflicht entziehen möchte - Geld war schon immer ein schwieriges Thema, auch in der Beziehung. Lange Rede kurzer Sinn. Ich habe einen gut bezahlten Job und einen inzwischen mehrjährige stabile Beziehung zu einem neuen Partner, ebenfalls mit einem guten Job. Bei uns herrscht ein "normales" Familienleben mit einer gewissen Tagesstruktur, morgens aufstehen, abends ins Bett gehen, gemeinsam Kochen, Familienmahlzeiten, gemeinsame Aktivitäten am Wochenende etc. Ich möchte zukünftig, dass unsere Tochter bei mir und meinem LG lebt und der Vater sie ganz "klassisch" jedes 2. Wochenende und von meiner Seite aus gerne auch tageweise unter der Woche sehen kann. Ich plane, Arbeitsstunden zu reduzieren und auf Teilzeitbasis zu arbeiten, um mehr Zeit für unsere Tochter zu haben uns sie zB bei den Hausaufgaben zu unterstützen. Diesem Vorschlag wird mein Ex-LG nicht zustimmen. Außerdem wird er keinen Unterhalt zahlen wollen. Er wird weiterhin auf das Wechselmodell bestehen. Das Modell wurde unter uns beiden so besprochen bzw von ihm initiiert, jedoch nicht beim Jugendamt oder gerichtlich definiert. Wie sähe eine kluge Vorgehensweise meinerseits aus? Danke für Ihre Einschätzung und herzliche Grüße

von Mami_4711 am 05.11.2019, 10:17



Antwort auf: Änderung Umgangsrecht Wechselmodell auf klassisch (alle 14 Tage am WE etc.)

Hallo, soviel Text kann ich nicht lesen. Bitte die Hinweise lesen und kurz fassen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.11.2019



Antwort auf: Änderung Umgangsrecht Wechselmodell auf klassisch (alle 14 Tage am WE etc.)

Hallo, Aus dem was ich so rauslese, scheint der Papa das Wechselmodell nicht zu wollen um dem Zahlen des Unterhalts zu entgehen. Beim Wechselmodell ist nämlich jeder Elternteil unterhaltspflichtig, jeder entsprechend seinem Verdienst. Wenn er deutlich mehr verdient als du, muss er mehr zahlen, wenn du mehr Verdienst, musst du Unterhalt an ihn zahlen. Besprich doch mit ihm, wie ihr es in Zukunft macht. Wenn das Kind bei dir gemeldet ist, muss sie dort auch eingeschult werden, zumindest ist das bei uns so (Sprengelschule). Biete doch an, dass das Kind während der Schulzeit bei dir ist, da du dem Kind die lange Fahrzeit morgens nicht zumuten möchtest. Im Gegenzug kann das Kind z. B Freitagmittag bis Sonntagabend oder Montagmorgen bei ihm sein. Oder die Tochter verbringt die Ferienzeit überwiegend bei ihm. Da gibt es doch mehrere Möglichkeiten. Ich finde es nicht okay, dass du so abwertend bist, dass das Kind vom Onkel oder Großeltern betreut wird, wenn er arbeitet. Auch du arbeitest und lässt das Kind von in der Zeit von anderen betreuen. Sicher passt auch dein Lebensgefährte auch mal ohne dich auf das Kind auf oder ist bei deinen Eltern. Kindergarten ja sowieso. Vielleicht kannst du auch noch abwarten und sehen, wie sich das mit der Schule entwickelt. Auch ich habe mein Kind während der Kiga Zeit spät in den Kiga gebracht, oder wir waren abends länger unterwegs. In der Schule ist mein Kind pünktlich und es geht auch zeitig ins Bett. Warum soll der Vater sich jetzt unnötigen Stress machen? Er setzt andere Prioritäten im Leben als du, deshalb heißt das aber nicht, dass das verkehrt ist, was er macht. Vielleicht könnt ihr euch mal gemeinsam mit einer neutralen Person zusammen setzen und das wichtigste gemeinsam besprechen. LG luvi

von luvi am 05.11.2019, 10:57



Antwort auf: Änderung Umgangsrecht Wechselmodell auf klassisch (alle 14 Tage am WE etc.)

Hallo Luvi, vielen Dank für Deine Antwort! Ich habe den Eindruck, ich habe den Punkt mit der Betreuung durch die Großeltern nicht ganz klar dargestellt. Ich finde es natürlich toll, dass sie Zeit mit ihren Großeltern verbringt, gar keine Frage. Diese leben allerdings ca 1-1,5 h Fahrzeit entfernt, sodass die Kleine dann direkt mehrere Tage dort ist und unter der Woche natürlich dann nicht in die Kita geht bzw. zu ihrem Sport. Sie ist dann komplett aus ihrem Alltag raus, was ich für ein fast schulpflichtiges Kind außerhalb der Ferien und Wochenende nicht richtig finde. Er nutzt die Gelegenheit, wenn er sie in "seiner Woche" nicht betreuen kann und bringt sie dann weg. Ich weiß davon in den seltensten Fällen, erfahre dann meistens erst im Nachgang von meiner Tochter, dass sie vergangene Woche gar nicht in der Kita war. Natürlich entzieht er sich so seiner Unterhaltspflicht ;) Sein Einkommen kenne ich nicht, das legt er nicht offen und da er selbständig ist, ist das auch nicht so einfach einschätzbar. Selbstverständlich fände ich es toll, wenn er sie in den Ferien dann durchgehend länger hätte, gar keine Frage. Jedes Wochenende wäre mir aber nicht recht, da ich am WE ja auch mit meiner Tochter die Zeit genießen will. Mein Vorschlag wäre also: In der Schulzeit jedes 2. WE Fr-So plus gerne nach Vereinbarung zusätzliche einzelne Tage, in der Ferienzeit Hälfte.-Hälfte oder flexibel. Ich bin bestimmt kein Mensch, der über jede Stunde und jeden Tag diskutiert oder absurde Vorstellungen eines entspannten Tagesverlaufes hat. Auch ich bringe die Kleine erst um 9 in die Kita (Ende der "Gleitzeit"), weil wir lieber die Zeit gemeinsam zuhause am Frühstückstisch verbringen, so lange wir noch so flexibel sind. Aber erst kurz vor dem Mittagessen in die Kita gebracht zu werden, weil Papa noch so müde war, finde ich nicht ok. LG

von Mami_4711 am 05.11.2019, 11:10



Antwort auf: Änderung Umgangsrecht Wechselmodell auf klassisch (alle 14 Tage am WE etc.)

Liebe Frau Bader, danke für Ihre Antwort, hier die Kurzversion: - Tochter (5), wird nächstes Jahr schulpflichtig, lebt derzeit noch im Wechselmodell (je 1 Woche) bei Mutter und Vater - dieses Modell ist freiwillig vereinbart, weder gerichtlich noch durch Jugendamt festgestellt - gemeinsames Sorgerecht liegt vor - Vater bringt Tochter wiederholt deutlich zu spät (mehrere Stunden) oder gar nicht in die Kita, gibt sie stattdessen unabgemeldet über Tage hinweg zu den Großeltern, die zu weit von der Kita entfernt leben, um sie dort hinzubringen - Fragwürdiger Lebenswandel des Vaters - Vater hat weitere Anfahrt zur Kita und zur künftigen Schule als die Mutter - Vater möchte dieses Modell beibehalten - Ich (Mutter) möchte "klassisches Modell" mit 14-tägigen Papa Wochenenden plus gerne noch einen zusätzlichen Tag in der Woche, Lebensmittelpunkt jedoch bei meinem LG und bei mir - Ich sehe nicht, dass der Vater es schafft, das Kind täglich zuverlässig pünktlich um 7:45 zur Schule zu bringen und auch die Betreuung bei den Großeltern wird dann hinfällig - Ich möchte dann Kindesunterhalt, da ich Arbeitszeit reduzieren werde - Dem wird der KV nicht zustimmen Wie kann ich vorgehen? Herzliche Grüße!

von Mami_4711 am 05.11.2019, 11:34



Antwort auf: Änderung Umgangsrecht Wechselmodell auf klassisch (alle 14 Tage am WE etc.)

Auch hier, Wechselmodel schließt keinen Unterhaltsanspruch aus. Das war schon dein großer Fehler

von Felica am 05.11.2019, 13:05



Antwort auf: Änderung Umgangsrecht Wechselmodell auf klassisch (alle 14 Tage am WE etc.)

Ich finde das immer total schade, wenn man direkt in den Vorwurfsmodus schaltet und von Fehlern spricht, ohne die Hintergründe zu kennen. Unterhaltsanspruch besteht, wenn beim Wechselmodell ein Elternteil mehr verdient als das andere. Da in meinem Fall davon auszugehen ist, dass ich mehr verdiene als er, sehe ich den "Fehler" im Verzicht auf Forderungen höchstens auf seiner Seite. Dass er mehr verdient als ich ist sehr unwahrscheinlich - er legt seine Einkünfte nicht offen und bisher war mir der Rechtsweg zu aufwendig und destruktiv, um ihn dazu zu zwingen. Also sprechen wir hier maximal von einem Pari bzw. von einem Minderverdienst auf seiner Seite. Es geht mir hierbei in keinster Weise ums Geld oder irgendwelche Zahlungen. Ich bin glücklicherweise in der Lage, alleine für unseren Lebensunterhalt zu sorgen. Auch wenn wir das Wechselmodell aufgeben würden und er unterhaltspflichtig werden würde, sprechen wir vermutlich sowieso nur vom Mindestsatz laut Düsseldorfer Tabelle und das ist wahrhaftig kein Vermögen bzw. eine Summe, ohne die ich unser Leben nicht bestreiten könnte. Was ich allerdings nicht gebrauchen kann, ist ein Vater, der aus unterschiedlichen Gründen am Wechselmodell festhält und dies negative Auswirkungen auf das Leben unserer Tochter haben kann bzw. Schulpflicht und Struktur.

von Mami_4711 am 05.11.2019, 13:12



Antwort auf: Änderung Umgangsrecht Wechselmodell auf klassisch (alle 14 Tage am WE etc.)

als erstes würde ich das Jugendamt mit einbeziehen und dich einfach mal beraten lassen. sei zurückhaltend mit Vermutungen und mach um gottes willen den kv nicht schlecht! argumentiere mit der Veränderung im leben des kindes, nämlich des Schulbesuchs und damit, dass es für den papa viel weiter weg ist etc. fürs erste muß man ja nicht komplett ändern, vll ist auch ein erweiterter umgang möglich? innerhalb dessen er seine Zuverlässigkeit unter beweis stellen kann? unterstelle niemals monetäre beweggründe beim kv und lass auch deinen wunsch nach unterhalt komplett raus. wenn das wechselmodell gekippt ist, kannst du immer noch die Beistandschaft beantragen und/oder unterhaltsvorschuss beantragen, aber um gottes willen erst: DANACH! sollte das alles nichts bringen, runde tische, einzelgespräche etcpp, der vater beweisbare Verfehlungen begeht, dann würde ich mir einen Anwalt nehmen, der klage einreicht.

Mitglied inaktiv - 05.11.2019, 13:22



Antwort auf: Änderung Umgangsrecht Wechselmodell auf klassisch (alle 14 Tage am WE etc.)

Hallo, Du sprichst das Thema Unterhalt mehrmals an, und erwähnst, dass der Vater keinen Unterhalt zahlen möchte und dass er aufgrund des Wechselmodells natürlich keinen Unterhalt bezahlt. Das ist Felica gegenüber nicht fair, dass du vom Vorwurfsmodus sprichst, wenn du das Thema Geld mehrmals erwähnst. Scheinbar ist das ein Thema für dich. Übrigens geht es hier auch nicht um ein Verschulden deinerseits oder des Vaters, sondern es geht um den Unterhalt für euer Kind, das du dem Vater nicht zahlst. Wie ich es verstanden habe, gehst du ja davon aus, dass du deutlich mehr als er verdienst. Warum gehst du davon aus, dass er sich seiner Unterhaltspflicht entzieht? Du entzieht dich, wenn du deutlich mehr als er verdienst! Ihr müsst miteinander sprechen. Du alleine kannst nicht entscheiden, dass das Wechselmodell beendet wird. Es gibt keine Kindergarten-Pflicht. Deshalb ist das auch kein Argument, dass sie nicht regelmäßig in den Kiga geht. Oder die fehlende Teilnahme am Sport ist auch kein Argument. Auch der Verbleib bei Oma und Opa auch nicht. Argumente wirst du erst haben, wenn das Kind bei den PapaWochen dauernd zu spät zur Schule kommt. Solltest du den Umgang ohne Absprache verändern, kann das auch nach hinten los gehen. Nicht dass ein Richter dann entscheidet, dass das Kind überwiegend beim Papa lebt und bei dir nur am Wochenende und einen Teil der Ferien bei ist. Stell die Frage erneut an Frau Bader, sie liest sie nicht mehr, wenn du im alten Strang weiterschreibst. LG luvi

von luvi am 05.11.2019, 13:39



Antwort auf: Änderung Umgangsrecht Wechselmodell auf klassisch (alle 14 Tage am WE etc.)

Danke Das Leben könnte sehr viel leichter sein wenn man nicht dauern mutmaßen würde oder annimmt sondern einfach klare Regeln direkt am Anfang aufstellt. Paar trennt sich, also legen beide alles offen, man legt fest was wann und wie viel. Gleiches mit Umgang usw. Kein, das Regeln wir schon noch oder ein, ich nehme mal an der andere hat dies und sieht jenes so. Sondern klare, feste Regeln von Anfang an. So nimmt man genau solchen Dingen welche sich erfahrungsgemäß im Laufe der Zeit verselbständigen gleich die Luft raus.

von Felica am 05.11.2019, 15:15



Antwort auf: Änderung Umgangsrecht Wechselmodell auf klassisch (alle 14 Tage am WE etc.)

Immer wieder schön, dass unfehlbare Menschen, die offensichtlich genau wissen, was man bei einer Trennung tun und lassen sollte, sich in solchen Foren aufhalten ... um andere auf ihre Fehler hinzuweisen. Wenns glücklich macht ;) Allen anderen - danke für Eure konstruktiven Vorschläge!

von Mami_4711 am 05.11.2019, 15:41



Antwort auf: Änderung Umgangsrecht Wechselmodell auf klassisch (alle 14 Tage am WE etc.)

was mit luvi heute los ist, weiß ich auch nicht, felica ist eigentlich die queen of bv, ist ihr wahrscheinlich zu langweilig geworden.... ich hoffe, du konntest aus meinem beitrag was rausziehen, ich spreche nämlich aus doppelter Erfahrung. alles gute!

Mitglied inaktiv - 05.11.2019, 15:48



Antwort auf: Änderung Umgangsrecht Wechselmodell auf klassisch (alle 14 Tage am WE etc.)

Danke :) Alles gut! Du hast mir sehr geholfen.

von Mami_4711 am 05.11.2019, 15:51



Antwort auf: Änderung Umgangsrecht Wechselmodell auf klassisch (alle 14 Tage am WE etc.)

Kravallie, Deinen Seitenhieb auf mich verstehe ich leider nicht. Ich habe der Fragestellerin empfohlen, nichts eigenmächtig an der Umgangsregelung zu ändern, da das nach hinten los gehen kann, sondern sich mit dem Vater absprechen oder die Schulzeit abwarten. Auch ich spreche aus Erfahrung. Und das mit dem Unterhalt ist doch tatsächlich so, auch wenn viele das nicht wissen. Jeder Elternteil ist seinem Einkommen entsprechend unterhaltspflichtig beim Wechselmodell. Die Ansprüche heben sich nicht automatisch auf. Auch hier könnte der Vater umgekehrt behaupten, dass die Mutter trotz hohem Einkommen keinen Unterhalt zahlen will. An die Fragestellerin, Ich wollte dich nicht angreifen, sondern dich mit meiner Antwort unterstützen. Vielleicht kannst du auch hier was für dich rausziehen. Übrigens, sei vorsichtig, wenn du beim Jugendamt oder Richter so argumentierst wie hier, von wegen Unterhalt, usw. Ich glaub Kravallie hat mehr dazu gesagt. Das Kindeswohl muss im Mittelpunkt stehen. LG luvi

von luvi am 05.11.2019, 16:35



Antwort auf: Änderung Umgangsrecht Wechselmodell auf klassisch (alle 14 Tage am WE etc.)

@luvi Danke, mit dieser Antwort kann ich einiges anfangen. Ja, ich verstehe Eure Empfehlung, das Thema Unterhalt nicht in den Vordergrund zu stellen. Das ist ein sehr wertvoller Hinweis, da ich dieses Thema tatsächlich nicht im Fokus habe und es eher der Vollständigkeit halber angesprochen hätte. Aber es ist sicher klug, erst einmal zu sehen, welche Umgangsregelung für die Kleine die Beste ist. Wir (der KV und ich) wollen jetzt am WE miteinander sprechen. Mal sehen, ob wir schon einen Schritt weiter kommen ... ich hoffe es sehr. Bezüglich der Frage, wer wem wieviel Unterhalt schuldet, habe ich ihn vor ca. 2 Jahren aktiv darum gebeten, seine Einkünfte mitzuteilen um über das Thema zu sprechen - was er nicht wollte. Hab es dann dabei belassen. Ich hab wirklich keine Ahnung, wie hoch sein verfügbares Einkommen ist und welche Verbindlichkeiten er hat. Und dann war es mir auch irgendwann egal ;) LG

von Mami_4711 am 05.11.2019, 16:42



Antwort auf: Änderung Umgangsrecht Wechselmodell auf klassisch (alle 14 Tage am WE etc.)

Ich gebe schon nichts mehr auf die Seitenhiebe, wenn man keine Argumente hat wird es halt persönlich. Ansonsten wie ich bereits schrieb, im übrigen wertfrei, das Leben ist deutlich leichter wenn man, egal bei was, gleich klare Regeln aufstellt. Das gibt dann keinen Raum für Mutmaßungen und jeder weiss woran man ist.

von Felica am 05.11.2019, 17:22



Antwort auf: Änderung Umgangsrecht Wechselmodell auf klassisch (alle 14 Tage am WE etc.)

Du scheinst überlesen zu haben, dass es ganz klare regeln bei der ap gegeben hat und die auch jahrelang gelebt wurden! Das leben plätschert aber gerade bei kindern nicht immer gleich, deswegen ändern sich manchmal umstände und auf die darf man reagieren wollen, nech? Was genau wäre denn mit deinen klaren regeln JETZT leichter für die ap? Btw, das sind betonpfeiler dir gegenüber, keine seitenhiebe....argumente gehen mir selten aus, das kannst du mir glauben. Oder auch nicht.

Mitglied inaktiv - 05.11.2019, 18:29



Antwort auf: Änderung Umgangsrecht Wechselmodell auf klassisch (alle 14 Tage am WE etc.)

Ich war ob deiner ersten antwort ziemlich überrascht, da wir normalerweise ähnlich ticken und ich diverse "kritikpunkte" am ap nicht nachvollziehen kann. So zb muss die ap doch nicht gut finden, dass das kind in der papazeit bei anderen ist. Ein vergleich mit evtl betreuung des lg wäre mir nie in den sinn gekommen. Zudem steckt eine berechnung des unterhalts beim wechselmodell noch in den kinderschuhen. Meine beistandschaft lehnte die beistandschaft beim wm ab. Dafür gibt/gab es ein gesetz. Also ganz so einfach ist die gschicht nicht! Da muss man anwälte bemühen und meistens rechnen sich selbsständige eh arm....da hätt ich auch nicht nachtarokt. Beim rest bin ich bei dir, abwarten, tee trinken. Für sie spielt dass das kind bei ihr gemeldet ist und dort zur schule muss. ich denke da hat sie gute karten. Das mit der erfahrung wollte ich DIR nicht absprechen, wenn du verstehst was ich meine.... Ansonsten, nichts für ungut, als echter seitenhieb war das nicht gemeint. Ommmmmmm.....

Mitglied inaktiv - 05.11.2019, 18:43



Antwort auf: Änderung Umgangsrecht Wechselmodell auf klassisch (alle 14 Tage am WE etc.)

Wie ist es denn nun ausgegangen? Magst du dich mal melden?

von Judith234567 am 02.01.2024, 14:47



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