Mein Freund und ich erwarten dieses Jahr im April unser erstes Kind. Aus einer früheren Beziehung hat er bereits eine Tochter. Er zahlt 115 % Unterhalt an seine Ex für das Kind. Ändert sich dieser Prozentsatz mit der Geburt unseres Kindes ? Wann können wir das ggf. dem Jugendamt melden? Bzw. wann würde eine Änderung wirksam?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Fitnessyogini
von
fitnessyogini
am 11.01.2012, 08:50
Antwort auf:
Ändert sich der Unterhalt?
Hallo,
ja, er wird ein wenig weniger zahlen müssen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.01.2012
Antwort auf:
Ändert sich der Unterhalt?
Hallo!!!
bei mir ist das auch so, vom gericht wurde beschlossen das er 120 % vom Mindestunterhalt an seinen Sohn zahlen muß. Wir haben ein gemeinsames Kind und er mußte zum Gericht und das beantragen, ging recht schnell. Man muß alle unterlagen mitnehmen. Altes gerichtsurteil, Geburtsurkunde vom gemiensamen Kind, gehaltsbescheinigung.
Und vergesst nicht den Kinderfaktor bei deinem freund auf 1,0 zu erhöhen. er hat ja dann zwei Kinder, zahlt dann weniger steuern.
grüßle
Mitglied inaktiv - 11.01.2012, 10:04