Hallo, mein Mann muß für seinen Sohn aus 1. Ehe Unterhalt bezahlen. Sein Anwalt fordert jährlich die Gehaltsbescheinigung um den Unterhalt neu festzulegen (und regelmäßig zu erhöhen). Nun erwarten wir unser 3. Kind und ich habe vor kurzem gelesen, daß er ja dann für 4 Kinder (Unsere 3 und sein 1.)unterhaltspflichtig wäre und sich das auf die Unterhaltszahlung auswirken könne. Werde ich als Ehefrau eigentlich auch als Unterhaltsberechtigt miteingerechnet??? Wäre für jede Antwort dankbar. LG Andi