Frage: Absicherung

Im Oktober fange ich nach zwei Jahren Elternzeit wieder an zu arbeiten und möchte meinen (unbefristeten) Vertrag von 25 Stunden auf 20 Stunden ändern. Birgt die Änderung auch Nachteile? Was würde geschehen, wenn ich vor Vertragsbeginn erneut schwanger werden würde?

Mitglied inaktiv - 15.07.2008, 15:20



Antwort auf: Absicherung

Hallo, die Änderung bringtnur den NAchteil der geringeren Beschäftigung u hat doch mit einer neuen SS nichts zu tun. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.07.2008



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