Frage: Absage Kindergartenplatz

Meine Tochter wird im November 3 Jahre und dann endet auch meine Elternzeit. Meine Tochter ist seit ihrer Geburt in einem Kindergarten angemeldet wo auch ihre Brüder waren bzw. ein Bruder bis Sommer noch ist. Den Platz haben wir fest. Wir wohnen noch in Esw, wo Schule und Kindergarten ist und meine Arbeitsstelle. Mein Mann arbeitet 60 km von dort entfernt. In 4 Wochen ziehen wir in einen anderen Ort, 4 km von Esw weg. In dem Ort ist kein Kindergartenplatz frei. Unser ältester Sohn darf weiter in Esw zur Schule gehen, der mittlere darf in Esw den Kindergarten beenden und in die gleiche Schule wie sein Bruder gehen. Heute bekamen wir aber einen Ablehnung auf den Antrag das unsere Tochter in Esw in den Kindergarten gehen kann wo wir seit 3 Jahren angemeldet sind. Die Leitern von Kindergarten sagt auch dass sie noch Plätze im Kindergarten haben, somit nimmt unsere Tochter keinem anderen Kind den Platz weg. Es ist ein katholischer Kindergarten, was uns wichtig war, weit und breit gibt es keinen katholischen mehr. Ich finde keinen anderen Platz und bin somit in absehbarer Zeit meine Arbeit los. Und noch was, meine Eltern wohnen in Esw und übernehmen die Betreuung aller drei Kinder nach Schule und Kindergarten während wir arbeiten. Was können wir machen, dass unsere Tochter doch noch einen Platz bekommt und ich wieder arbeiten kann. Und was steht uns zu wenn es nicht klappt? Vielen Dank Elena

von elena_3 am 19.03.2018, 10:04



Antwort auf: Absage Kindergartenplatz

Hallo, Sie haben grundsätzlich nur ein Anspruch auf einen Platz in der Gemeinde, in der Sie leben. Somit müssen Sie sich an die neue Gemeinde wenden, dieser hat jedoch die Möglichkeit, mit der anderen Gemeinde die Kostenklärung zu vereinbaren, dann kann Ihre Tochter in den gleichen Kindergarten wie ihr Bruder. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.03.2018



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