Hallo, Frau Bader ! Ich habe eine ganz dringende Frage. Wenn man eine schriftliche Abmahnung bekommt und ist mit den daran angeführten Punkten nicht einverstanden bzw. man kann diese entkräften, kann man dann dagegen schriftlichen Einspruch einlegen ? Wird die Abmahnung dann ungültig ? Und noch eine Frage bitte, wie lange ist eine Abmahnung gültig, also eine Abmahnung aus dem Jahr 2000- kann diese mit der jetzigen schon als zweite Abmahnung gezählt werden ? Für Ihre Antwort im Voraus vielen vielen herzlichen Dank !!!!! Liebe Grüße, Maria.
Mitglied inaktiv - 21.05.2004, 15:24