Hallo nochmal,
meine Frage: Eine Freundin von mir hat eine Abmahnung erhalten.
Frage 1: Muss sie diese annehmen oder kann sie widersprechen.
Frage 2: Was ist, wenn sie die Abmahnung nicht annimmt, bekommt sie eine fristlose Kündigung.
Bitte beide Fragen beantworten. Vielen Dank.
Mitglied inaktiv - 13.10.2003, 20:57
Antwort auf:
Abmahnung 2. Versuch
Hallo,
hatten Sienicht schon mal gefragt? Sie kann eine schriftliche Gegendarstellung macehn, die wird dann in die Personalakte aufgenommen.
Kündigen darf man deshalb nicht.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.10.2003
Antwort auf:
Abmahnung 2. Versuch
Hallo!
Meines Wissens nach kann schriftlich gegen eine Abmahnung widersprochen werden, ohne dass es eine Kündigung zur Folge hat.
LG
Mitglied inaktiv - 13.10.2003, 21:45