Frage: Ablehnung der Elterngeld.......

Hallo Lieber Leute, Ich brauche dringend ihre Hilfe bezüglich Elterngeld. Meine Antrag wurde leider abgelehnt, mit der Begründung weil wir nicht zusammen leben. Bin extra wegen meine Familie von Stuttgart nach Köln umgezogen um in der Nähe zu sein. Wohne auch jetzt in der gleiche Stadtteil Ca, 3 min, fussweg weil uns die Wohnung für 4 Personen zu klein ist, hab ich mir einen 2ten Wohnung genommen...... Das steht auch in der Antrag. Ich hoffe sie können mir oder uns Helfen.... Danke im voraus. H.Pommer

von Herbert Pommer am 18.09.2013, 01:06



Antwort auf: Ablehnung der Elterngeld.......

Hallo, man muss in einem Haushalt leben Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.09.2013



Antwort auf: Ablehnung der Elterngeld.......

Man muss mit dem Kind in einem Haushalt leben. Wieso nehmt ihr Euch nicht zusammen eine größere Wohnung ? Die Ablehnung ist richtig.

von Sternenschnuppe am 18.09.2013, 08:32



Antwort auf: Ablehnung der Elterngeld.......

In den Richtlinien zum BEEG steht drin, wenn das Kind quasi in 2 Haushalten gleichermaßen lebt (Essen, Trinken, Schlafen, Betreuung, Zuwendung), könntest du auch Elterngeld und vor allem auch Elternzeit bekommen. Aber das müsst ihr nachweisen! (Richtlininen zum BEEG 2013, Punkt: 1.1.2.2 Häusliche Gemeinschaft) Gruß Sabine

von SumSum076 am 18.09.2013, 11:03



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