Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort vom 8. Juli zu o.g. Thema. Hierzu möchte ich gerne kurz nochmal nachhaken: Ich befinde mich jetzt in Mutterschutz und habe bis dahin Teilzeit während der Elternzeit gearbeitet (Vereinbarung geht bis Januar zum Ende der Elternzeit 2012, dann tritt mein unbefristeter Vollzeitvertrag wieder in Kraft). Ich habe bereits bei meinem Arbeitgeber einen schriftlichen Antrag auf Abbruch der Elternzeit vor mehr als drei Wochen gestellt. Bis jetzt hat er sich nicht gerührt. 1. Muss er darauf reagieren? Beim Antrag auf Telizeit während der Elternzeit hat er eine Frist von vier Wochen, sonst wird mein Antrag automatisch genehmigt. Ist es in diesem Fall auch so? 2. Kann er den Antrag auf Abbruch der Elternzeit ablehnen? Oder nur die Übertragung der Restmonate meiner Eltenrzeit auf später? 3. Was passiert mit der befristeten Elternzeit-Teilzeitvereinbarung, endet diese automatisch, wenn ich die Elternzeit abbreche (steht drin, dass er nur während der Elternzeit gültig ist mit Datum des letzten Tages der laufenden Elternzeit) oder bleibt sie Ende der Elternzeit (Januar 2012) erhalten. Danke nochmals für die Info! Mit freundlichen Grüßen Sabine
von sptzchen am 09.07.2011, 14:34